Eine Kirche, die allen Menschen offensteht: Dieses Ideal hat die Leiterin der Stabsstelle Gleichberechtigung, Cornelia Dassler (LKA), in ihrem Bericht vor der Landessynode gezeichnet. Dassler lobte die Beschlüsse des Gremiums zur Geschlechtervielfalt als „deutliches Zeichen“ auf dem Weg zu einer derart offenen Kirche. Sie dankte der Synode für die Veränderungen, die diese auf den Weg gebracht habe und die Wirksamkeit entfalten würden. „Gleichbehandlung, Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit sind zentrale Bestandteile des kirchlichen Kulturwandels, der auf eine machtsensible Kirche zielt.“
In ihrem Bericht ging die Gleichstellungsbeauftragte auf den 2025 erschienenen zweiten Gleichstellungsatlas der EKD und die daraus für die Landeskirche abgeleiteten Daten ein. Es habe sich vieles verbessert, aber nicht alle Entwicklungen seien stabil. So sei etwa der Anteil von Frauen in der mittleren Leitung nach einem Zwischenhoch von 47 wieder auf 29 Prozent gesunken. „Diversität in der Leitung ist eines der zentralen Themen“, so Dassler. „Die Weiterarbeit daran bleibt Aufgabe der Stabsstelle.“
Auch Teilzeit sei ein Thema bei Leitungsverantwortung und eng mit dem Thema Kulturwandel verbunden. „Es ist gut, dass sichtbar wird, wie wichtig diese Möglichkeit ist“, sagte die Gleichstellungsbeauftragte. Teilzeitarbeit dürfe jedoch nicht zu strukturell erwarteter Mehrarbeit führen. Entscheidend sei, dass der kulturelle Wandel zur Gleichstellung von allen getragen werde, nicht nur von Personen in Teilzeit: „Teilzeit ist ein lohnendes und herausforderndes Thema.“
Dassler wies auf die strategische Möglichkeit hin, für die Behebung von geschlechterspezifischen Ungleichheiten Mentoring-Programme auszuweiten. Bisher existiere nur ein Programm des Konvents evangelischer Theologinnen (ket). Etwas Vergleichbares müsse auch für Ehrenamtliche und im Bereich der Kirchenmusik entwickelt werden.
Seit 1. Januar 2025 sei die Stabsstelle zugleich auch Beschwerdestelle der Landeskirche für Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), erklärte Dassler: „Dieses Gesetz ist mehr als eine Pflichtübung“. Es schütze vor Benachteiligung und sei auf Initiative verschiedener Gruppen, die besonders häufig diskriminiert werden, zustandegekommen. Häufig leisteten diese früher als Randgruppen bezeichneten Personen einen großen Beitrag zur Weiterentwicklung, so Dassler. „Aber es ist nicht allein ihre Aufgabe, an struktureller Diskriminierung, Machtsensibilität und Gewaltprävention zu arbeiten. Verändern müssen wir uns alle gemeinsam.“
Um Expertise zu bündeln, werde ab Februar ein „kantiger Tisch“ eingerichtet, an dem sich Fachpersonen zu Diskriminierungsmerkmalen vernetzen sollen, kündigte sie an: „Gemeinsam bewegen wir mehr“.
In der Aussprache regte die Synodale Marie Kleinhans (Sprengel Hildesheim-Göttingen) eine Studie zum Thema Teilzeit und Überrepräsentanz von Frauen an, die Teilzeitarbeit genderspezifisch untersuchen solle. Laut Cornelia Dassler sei dies geplant. Die Synodalen Ute Szameitat und Christian Berndt aus dem Sprengel Lüneburg mahnten schließlich Geschlechtervielfalt und weitere in dem EKD-Atlas beschriebene Formen der Veränderung an.