Für den Gebrauch und die Pflege gelten eine Läuteordnung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands und die Rundverfügung G 3_2024 zu Glocken und Läuteanlagen, sowie die Hinweise zur Pflege und Wartung von Glocken. Um Veränderungen oder Schäden abschätzen zu können, sind spezielle Kenntnisse nötig. Deshalb ist zur Beratung der Kirchengemeinden in allen Angelegenheiten des Glockenwesens ein landeskirchlicher Glockensachverständiger beauftragt. Er hilft bei Problemen, die sich an Glocken und Läuteanlagen zeigen, und bei der Planung von Geläutesanierungen, die über kleinere Reparaturen hinausgehen. Auch die Ämter für Bau- und Kunstpflege besichtigen im Zug der Baubegehungen im Drei-Jahres-Rhythmus die Geläute und fertigen hierüber Berichte an, aus denen der technische Zustand der Anlage hervorgeht.