1.    Beratung/Begleitung

Der Übergang in den „Ruhestand“ ist mit gravierenden Veränderungen und Rollenwechseln verbunden. Diese Übergangsphase und auch die ersten Jahre in die nachberufliche Zeit sind sowohl eine individuelle als auch eine gemeinsame Gestaltungsaufgabe. Nicht einfach weitermachen wie im Beruf, sondern auch Freiheit genießen. Aber sich auch Raum geben für neue Ideen und sinnstiftendes Wirken. Es ist bekannt, dass sich viele Kolleginnen und Kollegen weiterhin mit ihren Kompetenzen, Erfahrungen und Gaben gesellschaftlich, kulturell, sozial und kirchlich ehrenamtlich oder auch in Gastdiensten (siehe unten) engagieren.

Jeder/jede geht anders mit dieser neuen Lebensphase um. Es geht darum, je für sich die geeigneten Veränderungsimpulse zu erkennen und einzuleiten.

Bitte nehmen Sie Kontakt auf:

  • wenn Sie Fragen zum Übergang in diese neue Lebensphase haben,
  • Lust und Freude haben, sich weiter bzw. noch mehr oder neu kirchlich zu engagieren,
  • Ihre Kompetenzen weiter einbringen wollen,
  • Ihre Erfahrungen mit anderen teilen wollen,
  • Fragen nach Fortbildungsangeboten haben,
  • sich einfach mal austauschen wollen,
  • eine gute Idee für ein Angebot für Gleichgesinnte haben

Ansprechpartner:
Direktor / Pastor i. R. Ralf Tyra
Brahmsweg 10
30880 Laatzen
Telefon: (0160) 5001073
E-Mail: ralf.tyra@evlka.de oder ralf.tyra@t-online.de

Sekretariat:
Mira Lindenberg
Münchehäger Str. 6
31547 Loccum
Telefon: (05766) 81126 (Pastoralkolleg)
 

 

2.   Gastdienst (Ruhestandsdienste in der Landeskirche)

Für Pastorinnen und Pastoren im Ruhestand, die gerne für eine begrenzte Zeit und in einem begrenzten Umfang pastoral tätig sein möchten, macht die Landeskirche Hannovers ein besonderes Angebot: Die Gastdienste.

Der Gastdienst ist vorrangig ein Vertretungsdienst, der von Pfarrerinnen und Pfarrer im Ruhestand wahrgenommen werden kann, zeitlich begrenzt ist und verbindlich vereinbart wird. Anders als bei Einzelvertretungen von Gottesdiensten oder anderen Aufgaben, die im Einzelfall abgesprochen werden, handelt es sich bei den Gastdiensten um befristete verbindliche Vertretungen mehrheitlich in einer Kirchengemeinde. Der Umfang eines halben Dienstes soll dabei nicht überschritten werden. Sie ermöglichen zugleich ein Gefühl, noch einmal begrenzt für eine Gemeinde „zuständig“ zu sein.

Gastdienste können von zu Hause (wohnortnah) oder von einer Wohnung in der vertretenen Gemeinde wahrgenommen werden. Fahrtkosten werden erstattet, eine eventuell benötigte Unterkunft durch den Kirchenkreis gestellt.

Für den Gastdienst wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Sie beträgt brutto 180, - € pro Woche, ca. 780, - € im Monat. Wenn der Gastdienst mit einer Leitungsaufgabe verbunden ist (z. B. Vakanzvertretung), dann beträgt die Aufwandsentschädigung 250, - € pro Woche (ca. 1.080, - € pro Monat).

Neben den Gastdiensten, die Vertretungsaufgaben zum Inhalt haben, sind auch Projektgastdienste eine weitere Variante. Sie ermöglichen, eigene besondere Kompetenzen einzubringen. Eine rechtzeitige Kontaktnahme mit der Kirchenkreisleitung ist sinnvoll.

Gerne können Sie weitere Informationen erhalten oder gerne können Sie Ihre persönlichen Fragen klären:

Kontakt:
Arbeitsstelle Gastdienste („Ruhestandsdienste in der Landeskirche“)
Sup. i. R. Volkmar Keil (Bild)
Schlossplatz 3A
37520 Osterode am Harz
Tel. 0172 6937226  
E-Mail: Volkmar.Keil@evlka.de 

Sekretariat:
Mira Lindenberg
Münchehäger Str. 6
31547 Loccum
Telefon: (05766) 81126 (Pastoralkolleg)