Älterwerden im Pfarrberuf.
Übergang in die nachberufliche Zeit. Ruhestand.
Das Angebot der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers richtet sich an alle im Übergang zur nachberuflichen Zeit, an WeitermacherInnen, AnknüpferInnen, Befreiten und NachholerInnen.
Sie planen Ihre nachberufliche Zeit als Pfarrerin und Pfarrer, befinden sich vor Ihrem Ruhestand oder in den ersten Jahren des neuen Lebensabschnitts.
Hier finden Sie einen Überblick über landeskirchliche Angebote, die für Sie im Vorfeld, im Übergang und in der nachberuflichen Zeit interessant seien könnten.
Zahlreiche Angebote unterstützen Sie im Übergang zur nachberuflichen Zeit.
- Pastoralkolleg Niedersachsen
- Beratung und Begleitung. Übergang in die nachberufliche Zeit
- Arbeitsstelle Gastdienste/Sondergastdienste
- Geistliche Begleitung (Kloster Bursfelde).
- Arbeitsstelle Personalberatung & Personalentwicklung
- Zentrum für Seelsorge, hier: Pastoralpsychologischer Dienst (PPD)
- Hinausschieben des Ruhestandes / Wiederverwendung nach Beginn des Ruhestandes
- Team Generationen und Geschlechter (Evangelische Agentur)
- Versorgung. Beratung der Versorgungskasse
Pastoralkolleg Niedersachsen (speziell für den Übergang)
Grundsätzlich ist es so, dass auch Pastor*innen i. R. an allen Kollegs teilnehmen können, sofern noch Plätze vorhanden sind. Sie zahlen dann eine Seminargebühr. Pastor*innen, die im Gastdienst tätig sind, können dies als Hinweis bei der Anmeldung vermerken und werden wie PastorInnen im aktiven Dienst bei den Anmeldungen berücksichtigt.
Siehe besonders für 2025/26
- 26-18 Meinen Frieden gebe ich euch - Ruhestandskolleg
- 26-24 Geistliches Leben im Ruhestand – fünf Tage im Kloster Loccum
- 26-30 Kurz vor dem Ruhestand – Loslasse und neue Perspektiven entwickeln
- 26-31 Die letzte Dekade im Pfarramt
- 26-34 Gastdienstkolleg – Pastorale Tätigkeiten im Ruhestand
Pastoralkolleg – Tagungen 2025 / 2026 (Link)
Kontakt:
Mira Lindenberg | Teamassistenz
Pastoralkolleg Niedersachsen
Münchehäger Straße 6 | 31547 Rehburg-Loccum
T 05766 – 81 126
mira.lindenberg@evlka.de
pastoralkolleg-niedersachsen@evlka.de
Beratung und Begleitung. Übergang in die nachberufliche Zeit
Der Übergang in den „Ruhestand“ ist mit gravierenden Veränderungen und Rollenwechseln verbunden. Diese Übergangsphase und auch die ersten Jahre in die nachberufliche Zeit sind sowohl eine individuelle als auch eine gemeinsame Gestaltungsaufgabe. Nicht einfach weitermachen wie im Beruf, sondern auch Freiheit genießen. Aber sich auch Raum geben für neue Ideen und sinnstiftendes Wirken. Es ist bekannt, dass sich viele Kolleginnen und Kollegen weiterhin mit ihren Kompetenzen, Erfahrungen und Gaben gesellschaftlich, kulturell, sozial und kirchlich ehrenamtlich oder auch in Gastdiensten (siehe unten) engagieren.
Jeder/jede geht anders mit dieser neuen Lebensphase um. Es geht darum, je für sich die geeigneten Veränderungsimpulse zu erkennen und einzuleiten.
Bitte nehmen Sie Kontakt auf:
- wenn Sie Fragen zum Übergang in diese neue Lebensphase haben,
- Lust und Freude haben, sich weiter bzw. noch mehr oder neu kirchlich zu engagieren,
- Ihre Kompetenzen weiter einbringen wollen,
- Ihre Erfahrungen mit anderen teilen wollen,
- Fragen nach Fortbildungsangeboten haben,
- sich einfach mal austauschen wollen,
- eine gute Idee für ein Angebot für Gleichgesinnte haben.
Kontakt:
Direktor/Pastor i. R. Ralf Tyra (Bild)
Brahmsweg 10
30880 Laatzen
Fon: 0160-5001073
E-Mail: ralf.tyra@evlka.de
Sekretariat: Mira Lindenberg, Münchehäger Str. 6, 31547 Loccum
Fon: 05766/81-126 (Pastoralkolleg)
Arbeitsstelle Gastdienste/Sondergastdienste
Gastdienst (Ruhestandsdienste in der Landeskirche)
Für Pastorinnen und Pastoren im Ruhestand, die gerne für eine begrenzte Zeit und in einem begrenzten Umfang pastoral tätig sein möchten, macht die Landeskirche Hannovers ein besonderes Angebot: Die Gastdienste.
Der Gastdienst ist vorrangig ein Vertretungsdienst, der von Pfarrerinnen und Pfarrer im Ruhestand wahrgenommen werden kann, zeitlich begrenzt ist und verbindlich vereinbart wird. Anders als bei Einzelvertretungen von Gottesdiensten oder anderen Aufgaben, die im Einzelfall abgesprochen werden, handelt es sich bei den Gastdiensten um befristete verbindliche Vertretungen mehrheitlich in einer Kirchengemeinde. Der Umfang eines halben Dienstes soll dabei nicht überschritten werden. Sie ermöglichen zugleich ein Gefühl, noch einmal begrenzt für eine Gemeinde „zuständig“ zu sein.
Gastdienste können von zu Hause (wohnortnah) oder von einer Wohnung in der vertretenen Gemeinde wahrgenommen werden. Fahrtkosten werden erstattet, eine eventuell benötigte Unterkunft durch den Kirchenkreis gestellt.
Für den Gastdienst wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Sie beträgt brutto 180 .- € pro Woche, ca. 780 .- € im Monat. Wenn der Gastdienst mit einer Leitungsaufgabe verbunden ist (z. B. Vakanzvertretung), dann beträgt die Aufwandsentschädigung 250 .- € pro Woche (ca. 1.080.-€ pro Monat).
Neben den Gastdiensten, die Vertretungsaufgaben zum Inhalt haben, sind auch Projektgastdienste eine weitere Variante. Sie ermöglichen, eigene besondere Kompetenzen einzubringen. Eine rechtzeitige Kontaktnahme mit der Kirchenkreisleitung ist sinnvoll.
Gerne können Sie weitere Informationen erhalten oder gerne können Sie Ihre persönlichen Fragen klären:
Kontakt:
Arbeitsstelle Gastdienste („Ruhestandsdienste in der Landeskirche“)
Sup. i. R. Volkmar Keil (Bild)
Schlossplatz 3A
37520 Osterode am Harz
Tel. 0172 6937226
E-Mail: Volkmar.Keil@evlka.de
Sekretariat: Mira Lindenberg, Münchehäger Str. 6, 31547 Loccum
Fon: 05766/81-126 (Pastoralkolleg)
Geistliche Begleitung (Kloster Bursfelde).
Ein Angebot unabhängig vom „Amt" (aber eben auch für PastorInnen im Ruhestand). Hier können Sie Kontakt aufnehmen, wenn Sie geistliche Begleitung für sich in Ihrer Region suchen.
Kontakt: Pastorin Dr. Silke Harms
Kloster Bursfelde
E-Mail: Silke.Harms@evlka.de
URL: Kloster Bursfelde
Arbeitsstelle Personalberatung & Personalentwicklung - Hinterm Horizont geht’s weiter
Die Arbeitsstelle für Personalberatung & Personalentwicklung berät Sie zu folgenden Themen:
-
Berufliche Bilanzierung
Der Blick zurück ... der Blick voraus …und überhaupt: Was soll noch werden, was will kommen? -
Gestaltung des Übergangs für die nächste Generation
Was ist mein Beitrag für einen gelingenden Wissenstransfer?
Wie kann ich der nächsten Generation das Feld bereiten? - Gestaltung einer attraktiven Nachspielzeit für mich selbstWelche Leidenschaft sucht nach neuen persönlichen Wirkungsfeldern?
Formate
Einzelberatungen finden präsent oder digital statt.
Wir bieten die Möglichkeit für eine Potentialerhebung, die auf ihre spezifische Situation des Übergangs zugeschnitten ist.
Kontakt: Ulrike Watschke
Ulrike.Watschke.Personalberatung@evlka.de
Team Generationen und Geschlechter (Evangelische Agentur)
Generationsverbindendes Engagement, neue Wohnformen, Einsamkeit, Altersarmut, Demenzsensibilität, Glaubensweitergabe, gelingendes Älterwerden – dies sind nur einige Stichworte, die eine Gesellschaft und Kirche im demografischen Wandel prägen.
Im Team Generationen und Geschlechter der Service Agentur (vormals Haus kirchlicher Dienste) erhalten Sie Informationen über Herausforderungen, Chancen, Potentiale, Forschungen, Diskussionen etc. rund ums Älterwerden. Wir machen Schulungsangebote, entwickeln Materialien, gestalten Projekte, laden zu Seminaren und Vorträgen ein und bringen uns in die Debatten in Kirche und Gesellschaft ein. Die Expertise von Menschen mit Lebenserfahrung und der intergenerationelle Dialog sind uns dabei besonders wichtig.
Herzlich laden wir ein, sich zu informieren und/oder sich mit den eigenen Gaben und Visionen in die Gestaltung der Zukunft in einer alternden Gesellschaft und Kirche (ehrenamtlich, als Honorarkraft oder im Rahmen eines Gastdienstes) einzubringen.
Kontakt:
Dr. Dagmar Henze
Referentin
Schwerpunkt Alternde Gesellschaft – Team Generationen und Geschlechter
Evangelische Agentur der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers
Archivstraße 3
30169 Hannover
Telefon: (0511) 1241 593
E-Mail: Dagmar.Henze.hkd@evlka.de
https://www.kirchenagentur.de/themen/oeffentliche-verantwortung/generationen-geschlechter
Zentrum für Seelsorge, hier: Pastoralpsychologischer Dienst (PPD)
Jede und jeder Hauptamtliche, der oder die auf dem Weg zum Ruhestand ist, kann grund-sätzlich einzeln Beratung und Supervision durch den PPD bekommen. Er oder sie kann sich dazu an die oder den Beauftragten im Sprengel wenden. Wir sind in jedem Sprengel vertreten: https://www.zentrum-seelsorge.de/arbeitsfelder/ppd/ppd_sprengel
Kontakt:
Pastorin Andrea Schridde
Pastoralpsychologischer Dienst (PPD) im Sprengel Hannover
Fachleitung tiefenpsychologisch orientierte Seelsorge
Leitung Konferenz der Beauftragten des PPD in den Sprengeln der Landeskirche
Telefon: (0511) 79 00 31 15
E-Mail: Andrea.Schridde@evlka.de
Zentrum für Seelsorge und Beratung
der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers
Blumhardtstr. 2A
30625 Hannover
Ein NEUES Angebot:
Hallo Freiheit – die Zeit um den Ruhestand
Ein Angebot des Pastoralpsychologischen Dienstes (Sprengel Hannover)
- Eine Selbsterfahrungsgruppe für Pastor*innen kurz vor und zu Beginn des Ruhestandes
- Die Zeit vor dem Ruhestand gestaltet schon die Zeit im Ruhestand mit. Welche Fragen tun sich in dieser Zeit auf? Welche Erinnerungen und Wünsche werden jetzt wach? Wer bin ich (denn noch) im Ruhestand?
- Welche Veränderungen und Gestaltungsaufgaben ergeben sich beim Älterwerden im Blick auf Körper, Geist und Seele?
- Die Gruppe von 6 – 10 Pastorinnen und Pastoren bietet im Umgang mit diesen Fragen einen kostbaren Resonanzraum und erweitert die eigenen Perspektiven.
- Wir arbeiten mit Meditation, Supervision und Coachingelementen, Selbsterfahrung und kreativer Gestaltung.
- Gemeinsam würdigen wir die Zeit des Übergangs. Dabei lernen wir voneinander in Zeiten des Umbruchs.
- Die Gruppentreffen finden statt im Zentrum für Seelsorge und Beratung, Hannover, monatlich Dienstags 15.00 – 18.00 (8 Treffen pro Jahr). Die Teilnahme ist kostenlos. Die Gruppe startet im Januar 2026.
Pastor Michael Thon, Lehrsupervisor, Coach, Syst. Therapeut
Kontakt und Information: Michael.Thon@evlka.de
Hinausschieben des Ruhestandes/Wiederverwendung nach Beginn des Ruhestandes
Im Pfarrdienstgesetz der EKD sind die Möglichkeiten eines Hinausschiebens des Ruhestandes (§ 87a PfDG.EKD) oder auch die Reaktivierung (§ 95a PfDG.EKD - Wiederverwendung nach Beginn des Ruhestandes) geregelt. Nähere Informationen erhalten Sie im Landeskirchenamt, Sachgebiet Pfarrdienst.
Kontakt: personaldezernat@evlka.de
Versorgung. Beratung der Versorgungskasse
Der Anspruch auf Zahlung der Versorgungsbezüge beginnt mit Eintritt/Versetzung in den Ruhestand. Die Versorgung ist im Wesentlichen im Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG), im Besoldungs- und Versorgungsgesetz der EKD (BVG.EKD) sowie im Kirchengesetz der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers zur Ergänzung des Besoldungs- und Versorgungsgesetzes der EKD (BVGErgG) geregelt.
Höhe der Versorgung
Nach derzeitiger Rechtslage steigert jedes volle Dienstjahr den individuellen Anspruch auf Versorgung um den Wert 1,79375, so dass nach 40 Jahren der höchstmögliche Wert von 71,75 erreicht wird. Der so erreichte Wert stellt die Prozentzahl dar, mit der die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge multipliziert werden, um den zustehenden Versorgungsanspruch zu errechnen. Wird in Teilzeit gearbeitet, so vermindert sich der Jahressatz von 1,79375 um den entsprechenden Teilzeitfaktor.
Altersgrenzen
Die allgemeine Regelaltersgrenze wird schrittweise vom 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr angehoben. Es ist möglich, auf Antrag ab Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand versetzt zu werden. In diesem Fall ist das Ruhegehalt um einen Versorgungsabschlag zu mindern, der für die gesamte Dauer der Versorgungslaufzeit gilt. Der Versorgungsabschlag beträgt für jedes volle Jahr der vorzeitigen Ruhestandsversetzung 3,6 % des Ruhegehalts. Sofern eine Pfarrerin oder ein Pfarrer infolge Dienstunfähigkeit oder wegen Schwerbehinderung auf Antrag in den Ruhestand versetzt wird, gelten gesonderte Regelungen für den Versorgungsabschlag.
Ruhestandsregelungen
Sollten Sie später einen weiteren Versorgungsbezug, ein weiteres Einkommen oder eine Rente erhalten, z.B. aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, können diese im Wege der Anrechnung Ihr Ruhegehalt reduzieren.
Kontakt
Eine telefonische Versorgungsauskunft erhalten Sie bei der Norddeutschen Kirchlichen Versorgungskasse - NKVK - (Tel. 0511 36409-92).