Im Landeskirchenamt der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers ist im Referat 81 – Landeskirchliche Immobilien, Mietangelegenheiten, Ämter für Bau- und Kunstpflege – zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Vollzeitstelle für die
baufachliche Begleitung des landeskirchlichen Raum- und Nutzungskonzeptes
mit einer/einem
Ingenieur*in (w/m/d) der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen
(Bachelor oder Dipl.-Ing. (FH), w/m/d)
- Fachrichtung Architektur/Bauingenieurwesen -
(Entgeltgruppe 11 TV-L, 38,5 Wochenstunden)
befristet bis 31. Dezember 2029 zu besetzen. Die fachliche Zuordnung erfolgt beim Amt für Bau- und Kunstpflege in Hannover. Die Evangelisch‑lutherische Landeskirche Hannovers verfügt über eine eigene Baufachverwaltung mit neun Standorten in Niedersachsen. Sie betreut kirchliche Baumaßnahmen und
berät die kirchlichen Körperschaften in Fragen der Bau-, Kunst- und Denkmalpflege.
Ingenieur*in (w/m/d) der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen
Revisor*innen (m/w/d) im Rechnungsprüfungsamt
Im Rechnungsprüfungsamt der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers sowie in den dazugehörigen Regionalstellen Aurich, Bremerhaven, Hildesheim und Hannover ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt jeweils eine unbefristete Vollzeitstelle als
(Besoldungsgruppe A 12 oder Entgeltgruppe 12 TV-L)
im Kirchenbeamtenverhältnis oder in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis zu besetzen. Die Stellen sind auch für eine Tätigkeit in Teilzeit geeignet. In der Regionalstelle Hannover ist außerdem eine bis zum 31. August 2029 befristete Teilzeitstelle als
Revisor*in (m/w/d)
(Entgeltgruppe 12 TV-L; 19,25 Wochenstunden)
in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis zu besetzen.
Sachgebietsleitung „Besoldung/Versorgung/Beihilfen“ (w/m/d) im Referat 74
In der Abteilung 7, Referat 74 (Dienstrecht) des Landeskirchenamtes der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers ist zum 1. August 2026 die unbefristete Vollzeitstelle einer
Sachgebietsleitung „Besoldung/Versorgung/Beihilfen“ (w/m/d)
(Besoldungsgruppe A 13 oder Entgeltgruppe E 12 TV-L)
im Kirchenbeamtenverhältnis oder in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis zu besetzen.