Über alle Fragen, die das kirchliche Leben betreffen, berät der Bischofsrat in regelmäßigen Sitzungen. Er setzt sich zusammen aus den Regionalbischöfinnen und Regionalbischöfen unter dem Vorsitz des Landesbischofs.
Zu beteiligen ist der Bischofsrat, wenn Agenden, Gesangbücher und Katechismen eingeführt, geändert, zum Gebrauch empfohlen oder freigegeben werden.
Beratend wirkt er mit
- bei der Aufstellung und Änderung von Ausbildungsplänen für die Vorbereitung auf das Amt des Pfarrers,
- bei der Besetzung der Superintendenturstellen und solcher Pfarrstellen, die nicht durch Pfarrwahl oder Patronat besetzt werden,
- bei der Ernennung der Studiendirektor*innen an Predigerseminaren und des Rektors/der Rektorin der Theologischen Akademie,
- bei der Berufung der Pastor*innen der Landeskirche mit besonderem Auftrag.
Der Zustimmung des Bischofsrates bedürfen Dienstanweisungen für Superintendenten und Superintendentinnen.
Der Bischofsrat entsendet ein Mitglied in den Kirchensenat.