Bischofsrat

Aufgaben des Bischofrates

Über alle Fragen, die das kirchliche Leben betreffen, berät der Bischofsrat in regelmäßigen Sitzungen.

Zu beteiligen ist der Bischofsrat, wenn Agenden, Gesangbücher und Katechismen eingeführt, geändert, zum Gebrauch empfohlen oder freigegeben werden.

Der Bischofsrat berät

  • bei der Aufstellung und Änderung von Ausbildungsplänen für die Vorbereitung auf das Amt des Pastors/der Pastorin
  • bei der Besetzung der Superintendenturstellen und solcher Pfarrstellen, die nicht durch Pfarrwahl oder Patronat besetzt werden,
  • bei der Ernennung des/der Studiendirektor*innen am Predigerseminar und des Rektors/der Rektorin der Theologischen Akademie,
  • bei der Berufung der Pastor*innen der Landeskirche mit besonderem Auftrag.

Der Zustimmung des Bischofsrates bedürfen Dienstanweisungen für Superintendenten und Superintendentinnen.

Die Regionalbischöfinnen und Regionalbischöfe haben jeweils die geistliche Leitung und Aufsicht in einem Sprengel. Sie werden vom Personalausschuss der Landeskirche gewählt.

  • Sie ordinieren Pastoren oder Pastorinnen.
  • Sie weihen Kirchen und Kapellen ein.
  • Sie haben das Recht, in allen Kirchen ihres Sprengels zu predigen.

Zu ihren Aufgaben gehört es unter anderen auch, den theologischen Nachwuchs zu fördern und im Rahmen der landeskirchlichen Ordnung bei dessen Ausbildung und Prüfung mitzuwirken.

Der Bischofsrat setzt sich zusammen aus den Regionalbischöfinnen und Regionalbischöfen unter dem Vorsitz des Landesbischofs.