Startseite Archiv Pressemitteilung vom 07. Juni 2005

„In Freiheit verbunden“ – 50 Jahre Loccumer Vertrag

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Mit einem Festakt im Kloster Loccum gedenken die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und das Land Niedersachsen der Unterzeichnung des Loccumer Vertrages.

Die Veranstaltung beginnt am Donnerstag, dem 16. Juni 2005 um 15.00 Uhr in den Räumen des Klosters Loccum mit einer Kaffeetafel. Um 16.30 Uhr folgt der Festakt in der Klosterkirche.

Es sprechen
Bischof Peter Krug, Vorsitzender des Rates der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen,
Ministerpräsident Christian Wulff und
Bischof Dr. Wolfgang Huber, Vorsitzender des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Um 18.00 Uhr schließt sich die Hora (Abendandacht) an.

Der Loccumer Vertrag wurde am 19. März 1955 im Kloster Loccum unterzeichnet. Ausgangspunkt und tragendes Element des Vertragswerkes war der Wunsch der evangelischen Kirchen und des Landes Niedersachsen, die verfassungsmäßige Trennung von Staat und Kirche konsequent umzusetzen und sie zugleich mit partnerschaftlichem Geist zu erfüllen. Niedersachsen ist mit dem Loccumer Vertrag, dem ersten Staatskirchenvertrag nach dem 2. Weltkrieg, Vorbild für zahlreiche weitere Verträge bis hin zu den Verträgen in den neuen Bundesländern geworden.

„Der Loccumer Vertrag beruht auf einer gemeinsamen Bejahung des Öffentlichkeitsauftrags der Kirche. Das verpflichtet auch die Kirche, sich aktiv in die Willensbildung der Gesellschaft einzubringen und ihren Beitrag in Gesellschaft, Bildung, Medien, Kultur, Wissenschaft und Diakonie zu leisten,“ so der Ratsvorsitzende der EKD, Bischof Wolfgang Huber.

Seit der Unterzeichnung hat sich das Verhältnis von Kirche und Staat – in Freiheit verbunden – zu einem partnerschaftlichen Miteinander entwickelt.

Bischof Krug (Oldenburg), betont, „dass der Loccumer Vertrag der Eckstein eines auch in die Zu-kunft tragenden Verhältnisses von Staat und Kirche ist.“ Ministerpräsident Christian Wulff würdigt den Vertrag als „ein halbes Jahrhundert eines vertrauensvollen Miteinanders und eines gegenseiti-gen Verständnisses von Staat und Kirche in unserem Bundesland.“