Startseite Archiv Pressemitteilung vom 28. Juni 2012

Neuer Gestellungsvertrag für den Religionsunterricht zwischen Land Niedersachsen und niedersächsischen Kirchen unterschrieben

Die vollständige Darstellung von Archivmeldungen befindet sich noch im Aufbau. Schauen Sie in Kürze noch mal vorbei!

+++ Pressemitteilung der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen +++

Am Freitag, dem 29. Juni 2012, wurde ein neuer „Gestellungsvertrag mit den evangelischen Landeskirchen in Niedersachsen über die Abstellung katechetischer Lehrkräfte für den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen“ zwischen dem Land Niedersachsen und der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen unterzeichnet. Das Land wurde von Kultusminister Dr. Bernd Althusmann vertreten, die Konföderation durch den Vorsitzenden des Rates der Konföderation, Landesbischof Ralf Meister, und die Leiterin der Geschäftsstelle der Konföderation, Oberlandeskirchenrätin Andrea Radtke.

„Wir mussten den Vertrag neu formulieren“, sagt die Bevollmächtigte für Schulfragen in der Konföderation, Oberlandeskirchenrätin Dr. Kerstin Gäfgen-Track. „Auslöser war die Umstellung im Tarifsystem von BAT auf TVL. Dabei haben wir gesehen, dass der seit 1967 nur wenige Male geänderte Vertrag doch sehr in die Jahre gekommen ist. Wir haben das Verfahren jetzt transparent dargestellt, die Ziele präzisiert und den Vertrag sprachlich und inhaltlich aktualisiert.“

„Der Gestellungsvertrag“, so Gäfgen-Track, „stellt die regelmäßige Erteilung des Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen sicher, wie es der 1955 zwischen Land und Kirchen geschlossene Loccumer Vertrag vorsieht. In der Regel wird der Religionsunterricht von im Landesdienst stehenden und dafür ausgebildeten Lehrkräften erteilt. Sollte dies nicht möglich sein, können Pastorinnen und Pastoren bzw. Diakoninnen und Diakone durch die Landesschulbehörde beauftragt werden, Religionsunterricht an öffentlichen Schulen zu erteilen. Im Bereich der Konföderation sind es rund 270 Personen, die im Rahmen des Gestellungsvertrages mit einem Stundenumfang von 2-18 Stunden pro Woche Religionsunterricht geben.“

„Durch den Gestellungsvertrag“, so Meister, „machen Staat und Kirche deutlich, dass jede Schülerin und jeder Schüler das Recht auf religiöse Bildung an einer öffentlichen Schule hat. Staat und Kirche zeigen dadurch, dass religiöse Bildung und die Auseinandersetzung mit religiösen Fragen für das multikulturelle und multireligiöse Zusammenleben in diesem Land außerordentlich wichtig sind. Gerade der neutrale Staat ist daran interessiert, dass Schülerinnern und Schüler religiöse Kompetenz in der eigenen und in anderen Religionen erwerben. Diese Kompetenz ist in der globalen Welt entscheidend. Der evangelische Religionsunterricht ist offen für alle Schülerinnen und Schüler, auch wenn sie keine religiöse Überzeugung haben. Er möchte neben den Kenntnissen in der Religion auch emotionale und ästhetische Bildung vermitteln. Dazu kommt die wichtige ethische Bildung, um Schülerinnen und Schüler zu befähigen, Verantwortung und zivilgesellschaftliches Engagement zu übernehmen.“

Hannover, 29.6.2012
Dr. Johannes Neukirch, Pressesprecher
Pressestelle der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen
Rote Reihe 6, 30169 Hannover. Tel.: 0511 / 1241-399,
Mobil: 0172 / 4159584, E-Mail: Johannes.Neukirch@evlka.de