Startseite Archiv Pressemitteilung vom 28. Oktober 2011

Kirchliche Arbeitgeber bieten erneut die Eins-zu-eins-Übernahme der Tariferhöhungen des Landes an

Vertreter der Arbeitgeber beantragen erstmalig die Einberufung einer Sondersitzung der ADK

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Die kirchlichen Arbeitgeber haben in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) erneut beantragt, die Entgelterhöhungen des Landes Niedersachsen eins zu eins für die kirchlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu übernehmen.

Zeitgleich haben die Arbeitgebervertreter in der ADK erstmalig die Einberufung einer Sondersitzung beantragt. Dazu erklärte Oberkirchenrat Dr. Jens Lehmann: „Wir wollen die Beratungen dringend fortsetzen, damit wir im Interesse der Mitarbeitenden unserer Kirche die Entgelterhöhungen schnellstmöglich umsetzen können.”

Im Mitarbeitergesetz der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen ist vorgesehen, dass eine Sitzung einzuberufen ist, wenn mindestens fünf ADK-Mitglieder dies verlangen. Diese gesetzliche Möglichkeit haben die Arbeitgebervertreter nun genutzt, nachdem die vorangegangene Sitzung am 10. Oktober durch die Arbeitnehmervertreter vorzeitig beendet wurde. „Für uns ist die Entscheidung der Mitarbeiterverbände, die Sitzung vor der Abstimmung zu verlassen, immer noch unverständlich. Damit blockieren sie die Gehaltserhöhung, auf die die Mitarbeitenden warten. Wir laden die Vertreter und Vertreterinnen der Mitarbeiterverbände ein, mit uns gemeinsam zügig die notwendigen Beschlüsse zu fassen”, sagte Dr. Lehmann.

In der ADK-Sitzung am 10. Oktober 2011 hatten sich die Arbeitgeber den ursprünglich von der Gewerkschaft ver.di gestellten Antrag auf Übernahme des staatlichen Tarifergebnisses zu eigen gemacht und diesen zur Abstimmung gestellt. Zur Abstimmung konnte es nicht kommen, weil die Vertreter der Mitarbeiterverbände zuvor die Sitzung verlassen hatten.

In der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission werden die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg festgelegt. Die Kommission besteht zur Hälfte aus Vertretern der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und zur Hälfte aus Vertretern der kirchlichen Arbeitgeber.


Hannover, 28. Oktober 2011

Pressestelle der Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen
Stefanie Arnheim, stellvertretende Pressesprecherin