Startseite Archiv Pressemitteilung vom 08. April 2011

Dietrich Kniep neuer ADK-Vorsitzender / Keine Einigung zu innerkirchlichem Arbeitgeberwechsel

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Die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen (ADK) hat in ihrer Sitzung am 7. April 2011 den Diakon Dietrich Kniep einstimmig als neuen Vorsitzenden gewählt. Kniep ist Vorsitzender des Verbandes der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (VkM) Hannover. Superintendent Michael Hagen, Kirchenkreis Neustadt-Wunstorf, wurde zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Die im Jahr 2009 begonnenen Verhandlungen über den Antrag der Mitarbeiterseite zum Ausgleich finanzieller Nachteile, die bei einem Wechsel zwischen verschiedenen kirchlichen Anstellungsträgern entstehen können, sind noch zu keinem Ergebnis gekommen. Zu dem Vermittlungsvorschlag der Schlichter sagte Oberlandeskirchenrätin Andrea Radtke: „Der Vermittlungsvorschlag in der vorgelegten Form ist unzureichend und wird nicht den Bedürfnissen unserer kirchlichen Anstellungsträger nach Flexibilität gerecht. Bei der Ablösung des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT) durch den Tarifvertrag für die Länder (TV-L) wurde die Mitnahme der so genannten Besitzstände weitestgehend abgeschafft. Auch unsere Anstellungsträger müssen flexibel reagieren können, wenn es um Personalbindung und Personalgewinnung geht. Die Dienstgeberseite hat jedoch einen Ausgleich für sämtliche Entgelteinbußen bei Stellenwechseln angeboten. Damit einhergehend wären die tariflichen Möglichkeiten zur Personalgewinnung und zur Personalbindung ausgeweitet worden. Diesen Antrag haben die Mitarbeiterverbände abgelehnt, was die Dienstgeberseite sehr bedauert! Eigentlich müsste es im Interesse der Mitarbeiterseite stehen, gut ausgebildetes Personal vor dem Hintergrund des allgemeinen Fachkräftemangels zu gewinnen.“

Der Antrag an die ADK, das Tarifergebnis der Länder vom 10.03.2010 für den kirchlichen Bereich zu übernehmen, wurde an die Ausschüsse überwiesen.

In der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission werden die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg festgelegt. Die Kommission besteht zur Hälfte aus Vertretern der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und zur Hälfte aus Vertretern der kirchlichen Arbeitgeber.

Hannover, den 8. April 2011
Pressestelle der Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen
Dr. Johannes Neukirch, Pressesprecher
Telefon: 0511-1241-799