Startseite Archiv Nachricht vom 20. Dezember 2022

Informationen zur Umsatzsteuer

Die vollständige Darstellung von Archivmeldungen befindet sich noch im Aufbau. Schauen Sie in Kürze noch mal vorbei!

Ab dem 1. Januar 2025 gilt die Neuregelung für die Besteuerungen von Körperschaften des öffentlichen Rechts, hierunter fallt jede Kirchengemeinde und jeder Kirchenkreis.

Für sie gelten dann die neuen Regelungen zur Umsatzsteuer. Wir haben für diese Umstellung alle wichtigen Aspekte für das alltägliche Gemeindeleben zusammengestellt. Auf Umsatzsteuer.Landeskirche-Hannovers.de finden Sie Hinweise und Beispiele, was künftig für das gemeindliche Leben zu beachten gilt.
 
Bitte beachten Sie, dass wir bereits heute mit unseren Betrieben gewerblicher Art am wirtschaftlichen Geschehen aktiv teilnehmen. Wenn dennoch Fragen offenbleiben, hilft Ihnen Ihr örtliches Kirchenamt weiter.

EMA