Startseite Archiv Nachricht vom 04. November 2022

Religionslehrerinnen und -lehrer erhalten kirchliche Lehrerlaubnis

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Oldenburg. 27 Religionslehrerinnen und Religionslehrer aus ganz Niedersachsen haben am Freitag in der Willehad-Kirche in Wahnbek bei Oldenburg ihre kirchliche Lehrererlaubnis erhalten. Der Oldenburger Oberkircherat Detlef Mucks-Büker und der evangelische Pfarrer Fritz Pinne von der kirchlichen Arbeitsstelle für Religionsunterricht überreichten ihnen die sogenannten Vokationsurkunden.

Diese Lehrerlaubnis ist die Voraussetzung, um evangelischen Religionsunterricht an staatlichen Schulen erteilen zu dürfen, wie die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg erläuterte. Sie werde von der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen ausgesprochen.

In seiner Predigt betonte Mucks-Büker nach Kirchenangaben, dass der Religionsunterricht dem Leben diene. Er nehme Fragen auf und suche nach Antworten, „die sonst im Schulalltag so nicht wirklich vorkommen, auch die Frage nach der eigenen Zukunft, nach der Zukunft der Welt“. Angesichts von Corona, des Krieges in der Ukraine und des Klimawandels rücke die Frage „was gibt Halt in solchen unsicheren Zeiten?“ in den Mittelpunkt.

Die Lehrkräfte kamen aus allen Schulformen. Das Land Niedersachsen hatte sich 2006 gegenüber den Kirchen verpflichtet, nur noch Lehrer mit dem Unterricht zu betrauen, die von ihrer Religionsgemeinschaft als geeignet anerkannt sind. Um eine Vokation zu erhalten, müssen die Lehrkräfte unter anderem an einer Tagung teilnehmen. Diese religionspädagogischen Fortbildungen werden zwei- bis dreimal im Jahr von der oldenburgischen Kirche angeboten. Weitere Tagungen werden von den anderen Kirchen der Konföderation angeboten. Die Nachfrage sei sehr hoch.

epd-Landesdienst Niedersachsen-Bremen