Startseite Archiv Nachricht vom 29. Dezember 2021

EKD-Ratsvorsitzende und Diakonie Niedersachsen begrüßen Karlsruher Triage-Entscheidung

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Berlin. Die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Annette Kurschus, begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Triage. Das Gericht habe klargestellt, dass Menschen mit einer Behinderung bei der Entscheidung über knappe Behandlungskapazitäten nicht benachteiligt werden dürfen, sagte Kurschus dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ am Dienstag. Der Staat habe nun eine konkrete Schutzpflicht und müsse Maßnahmen ergreifen, dass eine solche Benachteiligung auch tatsächlich nicht eintritt.

Das Verfassungsgericht hatte in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten schriftlichen Beschluss entschieden, dass behinderte Menschen im Fall einer Überlastungssituation auf den Intensivstationen nicht benachteiligt werden dürfen. Im Rahmen der staatlichen Handlungspflicht müsse der Gesetzgeber „unverzüglich“ geeignete Vorkehrungen treffen, wie die Patientenauswahl für eine intensivmedizinische Behandlung vorzunehmen ist. (AZ: 1 BvR 1541/20)

Kurschus sagte, sie mahne in der aktuellen Corona-Lage an, „alles Menschenmögliche zu tun, damit es nicht zu einer Überlastung des Gesundheitswesens kommt“. „Nach wie vor ist eine möglichst hohe Impfquote dafür eine wichtige Voraussetzung“, fügte die westfälische Präses und oberste Repräsentantin der deutschen Protestanten hinzu.

epd-Landesdienst Niedersachsen-Bremen

"Viele Krankenhäuser haben bereits funktionierende ethische Strukturen."

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes begrüßen wir, weil wir die Sorge derer, die geklagt haben, ernst nehmen. Andererseits sehen wir in der klinischen Realität vieler Krankenhäuser funktionierende ethische Beratungsstrukturen, denen bereits jetzt im Alltag komplexe Abwägungsprozesse zugetraut werden. Dort sind unseres Erachtens solche Entscheidungen gut aufgehoben", sagte der Vorstandssprecher der Diakonie in Niedersachsen, Hans-Joachim Lenke,

"Wir können nachvollziehen, dass die Sorge besteht, dass diese eingespielten Systeme in pandemischen Zeiten nicht mehr funktionieren könnten. Ob eine Regelung des Gesetzgebers die Klarheit schafft, die es in einer solchen Situation braucht, bleibt abzuwarten. Wir gehen nicht davon aus, dass Menschen mit Behinderungen in einer solchen Notlage grundsätzlich auf Grund ihrer Behinderung benachteiligt und in der Behandlung zurückgestellt werden würden", so Lenke weiter.

Zentrale Herausforderung bleibe die Vermeidung der Überlastung des Gesundheitssystems und damit auch die der Triage. Dazu könne jeder Bürger das Seine beitragen. "Eine Impfung bzw. die Boosterung hilft, diese für das medizinische Personal ausgesprochen schwierige und belastende Situation zu vermeiden. Nach wie vor gilt: Impfen schützt - und hilft dem Geimpften und allen anderen“, sagte Lenke.

Diakonie in Niedersachsen