Startseite Archiv Nachricht vom 17. September 2021

Landesbischof Meister fordert klare Gesetzgebung zum assistierten Suizid

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Hannover. In der Diskussion um den assistierten Suizid
schwerkranker Menschen hat Landesbischof Ralf
Meister eine möglichst klare und unmissverständliche Gesetzgebung
gefordert. Nur so könne verhindert werden, dass die Beihilfe zur
Selbsttötung etwa durch Ärzte zu einem Regelfall werde, sagte Meister
am Donnerstagabend bei einer Diskussionsveranstaltung in Hannover. Es
müsse Schutzkonzepte geben, die deutliche Regelungen zur
Begutachtung, Beratung und Begleitung umfassen.

Ausgangspunkt der Diskussion ist ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020. Die Karlsruher Richter
hatten darin das Verbot der organisierten Hilfe bei der Selbsttötung
gekippt und das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben
herausgestellt, das nach ihrer Auffassung auch die Suizidassistenz
umfasst. Im Bundestag gab es in diesem Jahr noch mehrere Initiativen
für eine Neuregelung und eine Orientierungsdebatte. Das Parlament
rang sich aber vor der anstehenden Bundestagswahl nicht mehr zu einem
neuen Gesetz durch. Das Thema könnte in der nächsten Wahlperiode
erneut angegangen werden.

Belgien oder die Niederlande könnten in dieser Frage aus seiner
Sicht kein Beispiel sein, führte Meister aus. Dort seien die Fälle
von assistiertem Suizid angestiegen, nachdem gesetzliche Regelungen
dafür eingeführt worden seien. Diese Regeln würden an vielen Stellen
missachtet, weil manche Bestimmungen, etwa zu Krankheitsbildern oder
zu Zusammensetzung von Kommissionen, nicht eindeutig genug formuliert
seien.

Auch einige Konzepte, die im Bundestag diskutiert wurden, gingen
aus seiner Sicht zu weit, sagte Meister bei der Diskussion, die von
der Evangelischen Akademie Loccum organisiert worden war. Nur bei
behutsamer Begleitung eines Patienten dürfe es am Ende eines
Beratungsprozesses möglich sein, dass dieser Mensch eine Assistenz
beim Suizid erhalte.

epd Landesdienst Niedersachsen-Bremen