Startseite Archiv Nachricht vom 04. Mai 2021

"Den Bundesverfassungsrichtern ist zu danken"

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Das Bundesverfassungsgericht hat das Klimaschutzgesetz für verfassungswidrig erklärt. Was bedeutet das Urteil? Reinhard Benhöfer, Umweltreferent Haus kirchlicher Dienste und Landeskirchenamt, bezieht Stellung.

"Das Bundesverfassungsgericht hält das Deutsche Klimaschutzgesetz deswegen für verfassungswidrig, weil es Menschen in Deutschland in absehbarer Zeit eine derartige Freiheitseinschränkung zumutet, die gemessen an Freiheitseinschränkungen durch Klimaschutz heute in einem Missverhältnis steht.
Das Klimaschutzgesetz weist keinen ausreichenden Weg, die zukünftigen Freiheitsbeschränkungen, die bei Erreichen der Pariser Klimaschutzziele notwendig werden, im Vergleich zur heutigen Freiheit möglichst gering zu halten.

Anders ausgedrückt, wir verfrühstücken heute ein CO2–Budget, emittieren Treibhausgase, ohne dass unsere Freiheit besonders stark eingeschränkt wäre. Deswegen droht in wenigen Jahren das Verbot von Treibhausgasemissionen, das sich nur mit drastischen Einbußen an Freiheit umsetzen lässt. Das bedeutete z. B. die extreme Verteuerung oder sogar das Verbot von Erdgas oder Heizöl, Benzin oder Diesel.

Jetzt wird die Bundesregierung durch das Verfassungsgerichtsurteil genötigt, einen präzisen Pfad der Emissionsminderung auch mittelfristig zu beschreiben und für einen Ausgleich der Folgen des Verzichts auf Treibhausgasminderung zwischen der deutschen Bevölkerung heute und der in der Zeit nach 2030 zu sorgen.
Das kann nur dazu führen, dass in noch kürzerer Zeit auf noch mehr fossile Energieträger verzichtet werden muss, mit der Folge, dass noch mehr Mittel dafür aufgewendet werden müssen, die dann z. B. nicht für Konsum oder Investitionen in andere Bereiche zur Verfügung stehen. Es wird also schneller und mehr Verlierer von mehr Klimaschutz geben als jetzt. Wird das ausglichen durch Gewinner auf der anderen Seite? Brauchen wir also insgesamt keinen Verzicht, sondern nur eine Umschichtung? Das wir zurzeit niemand zuverlässig beantworten können.

Aber selbst wenn es zu Verzicht, zu einer früheren und stärken Einschränkung unserer Freiheit (z. B. der Kaufkraft und der Mobilität) käme, können wir als Kirche nur zustimmen: Es geht um den verantwortlichen Umgang mit der Schöpfung und um Gerechtigkeit, beides zentrale Werte unseres Glaubens. Freiheit muss sich immer auch an diesen beiden Werten messen lassen. Da haben wir als Gesellschaft und als Kirche erhebliche Defizite, leben ein angenehmes Leben zum Teil zu Lasten der Schöpfung und auf Kosten nachfolgender Generationen. Deswegen ist dem Bundesverfassungsrichtern für Ihr Urteil zu danken und gleichzeitig zu hoffen, dass die Gesetzgebung beim Klimaschutzgesetz mutig nachbessert, auch wenn kein Beifall der Mehrheit zu erwarten ist."

Reinhard Benhöfer, Umweltreferent im Haus kirchlicher Dienste und Landeskirchenamt