Startseite Archiv Nachricht vom 23. März 2021

Impuls zur Erprobung digitaler Formen des Abendmahls

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Hannover. Im Frühjahr 2020 wurde die Durchführung von Präsenz-Gottesdiensten verboten. Eine Situation, die in der langen Geschichte christlicher Kirchen ziemlich einzigartig war. Christinnen und Christen, denen das Feiern des Abendmahls wichtig war, erprobten – insbesondere an Gründonnerstag – vielfältige Formen eines digitalen Abendmahls. Landeskirchen und die Evangelische Kirche in Deutschland veröffentlichten Stellungnahmen. Durch Gottesdienstarbeitsstellen und in den sozialen Netzwerken wurden Impulse und Anleitungen veröffentlicht. Solche Feiern erhielten Zustimmung und Ablehnung, es gab Kritik und Anregungen zur Weiterentwicklung. Für den Austausch von Erfahrungen und theologische Reflexion blieb nur wenig Zeit.

In der hannoverschen Landeskirche haben Kirchengemeinden – auch unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der kirchenleitenden Organe – nach kurzer, intensiver Diskussion digitale Abendmahlsfeiern durchgeführt. Das Michaeliskloster Hildesheim – Evangelisches Zentrum für Gottesdienste und Kirchenmusik – veröffentlichte kurzfristig entsprechende Anregungen und Impulse.

Inzwischen gibt es eine breite theologische Diskussion mit Pro und Contra, die laufend fortgeführt wird. Im Licht dieser Diskussion möchten der Bischofsrat und das Kolleg des Landeskirchenamts mit einem Diskussionspapier Anregungen für eine theologisch verantwortete Praxis geben, ohne abschließend ein Votum zu allen Fragen abzugeben. Die offenen Fragen können und sollen weder allein durch Praxiserprobungen noch allein durch theologische Reflexion beantwortet werden. Vielmehr sollen Erfahrungen aus sorgsamen Erprobungen mit digitalen Medien das theologische Denken herausfordern. Zugleich sollen theologische Überlegungen Orientierung geben für Erprobun-gen digitaler Abendmahlspraxis.

Die Frage, ob und wie digitale Abendmahlfeiern als geistlich stärkend erlebt und theologisch verantwortet werden können, ist nicht nur in der gegenwärtigen Lage der Pandemie relevant. Die Existenz und Weiterentwicklung digitaler Medien eröffnen neue Möglichkeiten und werfen vielfältige Fragen ganz grundsätzlich auf. Herausforderungen, die schon seit der Einführung von Radio- und Fernsehgottesdiensten diskutiert werden, erhalten durch digitale Möglichkeiten eine neue Dynamik. Kommu-nikationsformen ändern sich, damit ändert sich auch Kirche als Kommunikationsgemeinschaft.

Bischofsrat und Landeskirchenamt regen an, digitale Formen der Abendmahlspraxis theologisch reflektiert zu erproben. Dabei ist bewusst, dass dies für viele Gemeinden eine erhebliche Herausforderung im Blick auf Technik und liturgische Gestaltung darstellt. Gleichwohl sollen Menschen aus den Gemeinden zu Rückmeldungen aufgrund eigener gottesdienstlicher Praxiserfahrungen angeregt werden.

Im Hintergrund steht der Gedanke: Das Abendmahl als Schatz der Kirche soll sorgsam gepflegt werden. In der theologischen Wissenschaft wie unter Fachleuten der Liturgik herrscht eine intensive theologische Diskussion. Erfahrungsberichte und Überlegungen aus der Praxis der Kirchengemeinden sollen zusammen mit Einsichten aus wissenschaftlicher Theologie und Liturgik in Gespräche über eine verantwortliche Abendmahlspraxis im digitalen Raum einfließen. Dazu sollten Berichte und Positionen aus den Kirchengemeinden bis zum 15. Juli 2021 eingesandt werden.

Ansprechpartner sind:

  • Prof. Dr. Jochen Arnold, Direktor des Michaelisklosters Hildesheim (jochen.arnold@evlka.de)
  • Dr. Hans Christian Brandy, Regionalbischof für den Sprengel Stade (christian.brandy@evlka.de)
  • Dr. Ralph Charbonnier, Theologischer Vizepräsident des Landeskirchenamtes (ralph.charbonnier@evlka.de)
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