Startseite Archiv Nachricht vom 07. Mai 2020

Regionalbischof Dr. Detlef Klahr zur Erlaubnis öffentlicher Gottesdienste in Kirchen

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Emden. Ostfriesland. Emsland. Grafschaft Bentheim. „Wir freuen uns sehr, dass wir nun wieder zu Gottesdiensten in unsere Kirchen einladen dürfen“, sagt Regionalbischof Dr. Detlef Klahr. Dies möge in der nötigen Vorsicht und mit Besonnenheit geschehen. Der Regionalbischof für den Evangelisch-lutherischen Sprengel Ostfriesland-Ems empfiehlt den Kirchengemeinden, sich mit dem Beginn der gottesdienstlichen Feiern nicht unter Druck zu setzen. Pfarramt und Kirchenvorstand sollten vor Ort in Ruhe die Möglichkeiten nach den vorgeschriebenen Maßnahmen des Infektionsschutzes, der Abstands- und Hygieneregeln prüfen.

Nun müssten Gottesdienstformen entwickelt werden, die den geltenden Einschränkungen angemessen seien und in ihrer Durchführung dem Schutz von Menschenleben dienten. All die guten und innovativen Formen der Verkündigung, die in den vergangenen acht Wochen entwickelt wurden, könnten gerne weiter beibehalten werden, sagt Dr. Klahr.

„Dass der Gottesdienst nun ohne gemeinsamen Gesang stattfinden muss, schmerzt sehr“, so Klahr. Ausgerechnet zum Sonntag „Kantate“ trete diese neue Verordnung in Kraft. Es sei der Sonntag im Kirchenjahr, der den Namen „Singet“ trage, und nun müsse auf den gemeinsamen Gesang verzichtet werden, stellt der leitende Geistliche fest. Der Sonntag habe seinen Namen vom Anfang des 98. Psalms: „Singet dem Herrn ein neues Lied, denn er tut Wunder.“ Der vierte Sonntag nach Ostern sei zum Sonntag der Kirchenmusik geworden. Kirchenmusik umfasse mehr als nur den Gesang, so sei die Freude sicher bei vielen groß, die Orgel ihrer Kirche zu hören und sich von ihrem Klang anrühren zu lassen. „Wir singen Gott in unseren Herzen. Unser Lob ist auch die Dankbarkeit unserer Seele für allen Trost und alle Hilfe in diesen Zeiten“, sagt der Regionalbischof. 

Nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand führe das Singen zu einer hohen Abgabe von Aerosolen und erhöhe das Infektionsrisiko. Von daher solle auf Gemeindegesang bis auf weiteres verzichtet werden, heißt es in den aktuellen Handlungsempfehlungen der Landeskirche Hannovers. Liturgischer Gesang und Sologesang seien bei Einhaltung von ausreichendem Abstand möglich. Auf die Mitwirkung von Chören, Posaunenchören oder einzelnen Blasinstrumenten solle verzichtet werden, bis eine wissenschaftliche Klärung über das erhöhte Gefährdungspotential vorliege. Sologesang sowie Musik durch einzelne Instrumentalisten, auch im Zusammenspiel mit der Orgel, seien möglich, wenn dabei auf ausreichenden Abstand geachtet werde.

Trauungen und Taufen sind wieder möglich. Zu Trauerfeiern können unter Einhaltung der Hygiene-Regeln je nach Raumgröße mehr als zehn Besucher kommen. Freiluftgottesdienste sind bei Einhaltung der Hygiene- und Abstandgebote zulässig.

Nach Gesprächen zwischen den  Kirchen und Religionsgemeinschaften und dem Land Niedersachsen am 30. April sowie den Vereinbarungen, die die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten getroffen haben, können ab dem 7. Mai in Niedersachsen unter Einhaltung von entsprechenden Hygienebedingungen wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert werden. Dies war seit dem 15. März wegen der Corona-Schutzmaßnahmen nicht möglich.

Öffentlichkeitsarbeit im Sprengel Ostfriesland-Ems