Startseite Archiv Nachricht vom 18. Juli 2019

Diakonie befürchtet durch Impfpflicht Belastungen für Kitas

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Hannover/Berlin. Die Diakonie in Niedersachsen sieht nach dem Kabinettsbeschluss zur verpflichtenden Masernimpfung noch viele offene Fragen für die Träger von Kindertageseinrichtungen. Sollte das neue Masernschutzgesetz auch vom Bundestag verabschiedet werden, werde sich der Druck auf Kitas erhöhen, sagte Diakonie-Vorstandsprecher Hans-Joachim Lenke am Mittwoch in Hannover auf epd-Anfrage. "Wir sehen es kritisch, dass die Aufgabe, staatliche Gesetzgebung durchzusetzen, von den Gesundheitsämtern auf die Kindertagesstätten und ihre Kita-Leitungen verlagert wird."

Nach dem am Mittwoch vom Kabinett gebilligten Gesetzesentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sollen Kinder künftig vor dem Besuch einer Kita oder Schule eine vollständige Masernimpfung nachweisen müssen. Der verpflichtende Impfschutz soll auch für Lehrer und Betreuer gelten, für Bewohner von Flüchtlingsheimen und für das Personal in medizinischen Einrichtungen.

Die Impfpflicht soll im März 2020 in Kraft treten. Kinder, die bereits in Gemeinschaftseinrichtungen sind, sowie das dort tätige Personal haben bis Ende Juli 2021 Zeit, den Nachweis über die vollständige Masern-Impfung zu erbringen. Kinder, die nicht geimpft werden, können dann vom Besuch einer Kita ausgeschlossen werden. Eltern, die eine Impfung ihrer Kinder im Schulalter verweigern, müssen mit Bußgeldern bis zu 2.500 Euro rechnen.

Lenke sagte, der Gesetzentwurf und seine Folgen müssten erst noch eingehend geprüft werden. Er befürchte jedoch zusätzliche Aufgaben für die Kindertagesstätten. Es sei schwierig, wenn die Kita-Leitungen als Nicht-Fachleute den Immunitätsstatus beurteilen müssten, indem sie Impfpässe lesen und deuten müssten. "Wir befürchten auch eine Beeinträchtigung des Vertrauensverhältnisses zu den Eltern, weil die Kita ihnen gegenüber gesetzliche Verpflichtungen durchsetzen müsste."

Es bestehe aktuell zwar eine Pflicht für die Kitas, sich von Eltern bei Aufnahme der Kinder eine Bescheinigung über die Impfung oder alternativ eine erfolgte Impfberatung vorlegen zu lassen, sagte Lenke. Die Kitas, auch die in freier Trägerschaft wie von Kirche und Diakonie, seien gesetzlich verpflichtet, Fälle, in denen diese Bescheinigung nicht vorgelegt wird, an die Gesundheitsämter zu melden. "Das bedeutet schon jetzt eine Belastung unserer Kindertagesstätten." Bisher aber dürften auch Kinder ohne Impfschutz oder Nachweis einer Impfberatung aufgenommen werden.

epd Landesdienst Niedersachsen-Bremen