Startseite Archiv Nachricht vom 01. April 2019

Kritik an Widerspruchslösung bei Organspende

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Hannover. An der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgestellten Widerspruchslösung bei der Organspende gibt es deutliche Kritik. Der fraktionsübergreifende Gesetzentwurf sei ein "Paradigmenwechsel und eine Pervertierung des Spende-Gedankens", sagte die Vorsitzende des Dachverbands Evangelische Frauen in Deutschland, Susanne Kahl-Passoth, am Montag in Hannover. "Definitionsgemäße Voraussetzung einer Spende ist Freiwilligkeit. Und eben diese will Spahn abschaffen."

Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten um Spahn und den SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach hatte am Montag einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Widerspruchsregelung bei Organspenden vorgelegt. Bei dieser Lösung gelten alle Menschen automatisch als Organspender, sofern sie zu Lebzeiten oder ihre Angehörigen nach dem Tod nicht widersprechen. Ziel des Entwurfs ist, die Zahl der gespendeten Organe zu erhöhen.

Auch Landesbischof Ralf Meister sprach sich gegen die vorgeschlagene Änderung aus. "Bei der Frage einer Organentnahme muss ich selbst zu Lebzeiten aktiv "ja" sagen", sagte Meister. Dieser Entscheidung gingen viele Fragen voraus: "Kann ich mich auf die Ärzte verlassen, die mich für hirntot erklären? Kann ich sicher sein, dass meine Menschenwürde auch im Koma-Zustand gewahrt wird, und ich nicht als Ersatzteillager betrachtet werde?" Für ihn sei die Frage der Organspende eine höchst persönliche und emotionale. "Deshalb muss ich in Verantwortung vor Gott und den Menschen frei entscheiden, ob Organe und Gewebe entnommen werden."

Die evangelischen Frauen kritisieren, der Gesetzentwurf sehe die gesamte Bevölkerung als potenzielle Organspender. Dies setze eine Art "Sozialpflichtigkeit" des toten menschlichen Körpers voraus, sagte die stellvertretende Verbandsvorsitzende Angelika Weigt-Blätgen: "Die Vorstellung des menschlichen Körpers als eine Art Ersatzteillager entspricht nicht unserem christlichen Menschenbild. Wir setzen auf Freiwilligkeit und umfassend informierte Entscheidung". Dazu gehöre auch die Information, dass Spende-Organe nicht Leichnamen, sondern hirntoten Menschen entnommen würden, die sich in einem unumkehrbaren Sterbeprozess befänden.

epd-Landesdienst Niedersachsen-Bremen

Vorsitzender des Deutschen Ethikrats kritisiert Widerspruchslösung

Kritisch äußerte sich auch der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Peter Dabrock. "Ich finde die Widerspruchslösung unnötig und schädlich", sagte der evangelische Theologe am Montag im Deutschlandfunk. Denn eine solche Regelung würde die Effizienz des Organspendesystems nicht erhöhen. Auch unterminiere es das Vertrauen in das System, wenn jeder automatisch Organspender würde, der nicht widersprochen hat. "Damit wird der Körper nach dem Tod zu einem Objekt der Sozialpflichtigkeit."

Dabrock kritisierte weiter, dass in dem Entwurf die Angehörigen eines Toten kein eigenes, "genuines" Widerspruchsrecht hätten, wenn der Wille des Patienten nicht bekannt sei: "Das ist eine Übergriffigkeit."

Dabrock erklärte, es sei wichtig, sich damit auseinanderzusetzen, ob man Organe nach dem Tod spenden wolle. Aber wenn jemand nicht in der Lage sei, sich damit zu beschäftigen, sollte er nicht automatisch Spender sein. "Das kann verfassungsrechtlich nicht richtig sein."

Der Theologe verwies darauf, dass der Entwurf einer zweiten Gruppe von Parlamentariern auch den Zweck habe, dass sich die Menschen mit Organspende auseinandersetzen, ohne dass es dabei den Automatismus der Widerspruchslösung gebe. Die Gruppe um den CDU-Politiker Heribert Hirte und die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock schlägt ein bundesweites Online-Register für Erklärungen zur Organspende ab.

epd