Startseite Archiv Nachricht vom 05. September 2018

Bischof Manzke: Kirchenasyl sorgfältig bedenken

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Bückeburg. Der evangelische Landesbischof Karl-Hinrich Manzke hat die Praxis des Kirchenasyls verteidigt, gleichzeitig aber zur Vorsicht gemahnt. "Fälle des sogenannten Kirchenasyls müssen sehr sorgfältig bedacht werden", sagte Manzke bei einer Tagung mit Vertretern von Polizei und Kirche aus Niedersachsen in Bückeburg. "Mögliche taktische Überlegungen, durch die Gewährung von Kirchenasyl Entscheidungen des Staates etwa unterlaufen zu wollen, dürfen an dieser Stelle keinen Platz haben." Der schaumburg-lippische Bischof Manzke ist Beauftragter des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für die Seelsorge in der Bundespolizei.

Der Bischof sicherte den Polizistinnen und Polizisten zu, die evangelische Kirche stehe uneingeschränkt an ihrer Seite. Manchmal fehle ihm in kirchlichen Stellungnahmen die Einsicht, wie wichtig ein angemessenes Verhältnis zwischen der Gewährung von Sicherheit und dem Schutz persönlicher Freiheit sei, kritisierte er. Es dürfe überhaupt kein Zweifel daran bestehen, dass die Kirche alles tue, um das Vertrauen in den Staat und seine Institutionen zu fördern. "Unbeschadet davon gilt, dass die evangelische Kirche Menschen in Not alle mögliche Hilfe gewährt, die sie gewähren kann - in Extremfällen auch durch Kirchenasyl", unterstrich der Bischof.

Kirchengemeinden nehmen immer wieder abgelehnte Asylbewerber in ihren Räumen auf, die dort Zuflucht vor einer Abschiebung suchen. Diese haben meist große Angst, in ihre Heimat zurückzukehren, weil sie dort Schikanen oder Strafen und Folter befürchten. Sinn des Kirchenasyls ist es, Zeit zu gewinnen, um den jeweiligen Fall aus rechtlicher und humanitärer Perspektive noch einmal gründlich zu prüfen.

Das Kirchenasyl ist somit kein Asyl im rechtlichen Sinne. Es beruht auf einer stillen Übereinkunft zwischen Kirche und Staat, dass Polizisten normalerweise nicht in kirchliche Räume eindringen. Daran fühlen sich beide Seiten in der Regel gebunden. Gleichwohl sind auch Fälle bekannt, in denen die Polizei ein Kirchenasyl beendet hat.

Nach Angaben der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche gibt es bundesweit derzeit 552 Fälle von Kirchenasyl mit mindestens 868 Menschen, darunter etwa 175 Kinder. Der Bund hatte zum 1. August die Bedingungen für das Kirchenasyl verschärft.

epd Landesdienst Niedersachsen-Bremen