Startseite Archiv Nachricht vom 22. August 2018

Evangelische Kirchen in Niedersachsen gehen sorgsam mit Kirchenasyl um

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Hannover/Berlin. Nach Einschätzung der katholischen Kirche missachtet bundesweit rund die Hälfte der Gemeinden die für Kirchenasyle vereinbarte Regel zur Übermittlung eines Fall-Dossiers. Aus Gesprächen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wisse man, dass 2017 entgegen der Übereinkunft zwischen Staat und Kirchen nur in etwa der Hälfte aller Kirchenasylfälle in katholischen, evangelischen und freikirchlichen Gemeinden ein Dossier eingereicht wurde, sagte der Leiter des Berliner Büros der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Prälat Karl Jüsten, der Tageszeitung "Die Welt" (Dienstag).

Die evangelischen Kirchen in Niedersachsen gehen von einer weit geringeren Zahl von Regelverstößen aus. "Es trifft zu, dass auch auf dem Gebiet der Konföderation die Zahl der gemeldeten Kirchenasyle von der Zahl der eingereichten Dossiers abweicht", sagte Oberlandeskirchenrätin Andrea Radtke dem epd. "Allerdings sind das nur einige wenige Abweichler." Das Gros der Gemeinden gehe sehr sorgsam mit dem Kirchenasyl um.

Eine genaue Statistik werde nicht geführt. Allerdings sei jede Gemeinde angehalten, vor der Gewährung eines Kirchenasyls dies der Konföderation zu melden. "Auf diesem Wege können wir den Gemeinden schon vorab beratend zur Seite stehen", betonte Radtke. Jedoch seien ihr auch Einzelfälle bekannt, in denen die Kirchengemeinden erst nachträglich informiert hätten.    

Laut Zeitungsbericht geht aus einer Auswertung des Bundesamtes für Niedersachsen für Mai 2016 bis September 2017 hervor, dass nur in rund 54 Prozent der Fälle Dossiers eingereicht wurden. Radtke verwies darauf, dass in die Statistik auch freikirchliche und katholische Gemeinden mit eingerechnet worden seien.

Im Jahr 2015 wurde zwischen den Kirchen und dem Bundesamt festgelegt, dass der Staat das Kirchenasyl hinnimmt und zur Prüfung der jeweiligen Fälle bereit ist. Voraussetzung ist allerdings, dass die Gemeinde dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Dossiers zu den Hintergründen der Asylsuchenden übermittelt und einen kirchlichen Ansprechpartner benennt.

Seit dem 1. August gilt ein Erlass des Bundesinnenministeriums, wonach bei Kirchenasylfällen in nicht vereinbarungsgemäß kooperierenden Gemeinden die Frist für den Selbsteintritt Deutschlands bei Dublin-Verfahren von 6 auf 18 Monate erhöht wird. Faktisch bedeutet das für Kirchengemeinden, dass sie, um die Überstellung eines Asylsuchenden in das jeweilige EU-Erstaufnahmeland wirksam zu verhindern, das Kirchenasyl für bis zu 18 Monate gewähren müssten. Die Heraufsetzung dieser Frist gilt auch dann, wenn die Gemeinden ein Kirchenasyl nicht innerhalb von drei Tagen nach einer abschlägigen Dossier-Prüfung durch das Bundesamt beenden. Mitte Juni befanden sich bundesweit nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge rund 780 Menschen im Kirchenasyl.

 

epd-Landesdienst Niedersachsen-Bremen

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