Startseite Archiv Nachricht vom 02. Januar 2018

Neue Kirchenverfassung: 400 Rückmeldungen von Einrichtungen, Verbänden und Einzelpersonen

Die vollständige Darstellung von Archivmeldungen befindet sich noch im Aufbau. Schauen Sie in Kürze noch mal vorbei!

Hannover. Bei dem öffentlichen Beteiligungsverfahren zur neuen Kirchenverfassung der Landeskirche sind in den vergangenen sieben Monaten auf digitalem und analogem Weg etwa 400 Voten von Einrichtungen, Verbänden, kirchlichen Körperschaften und Einzelpersonen eingegangen. Dabei wurde vor allem die Internet-Seite www.kirchenverfassung2020.de genutzt. Sehr intensiv sind vor allem die Präambel des Entwurfs und ein Artikel über neue Möglichkeiten zur Organisation von Kirchengemeinden besprochen worden. Die Ergebnisse sollen in diesem Jahr intensiv diskutiert werden, unter anderem bei einer Auswertungstagung am 9./10. März in der Evangelischen Akademie Loccum bei Nienburg.

Mitglieder des Verfassungsausschusses hatten den Entwurf mit seinen insgesamt 85 Einzelartikeln in mehr 70 Veranstaltungen vorgestellt. Die bisherige Kirchenverfassung stammt aus dem Jahr 1965.

Zu der geplanten Auswertungstagung in Loccum werden etwa 120 Vertreter aus Kirchenkreisen, Einrichtungen und Verbänden erwartet. "Im weiteren Verlauf des Jahres wird der Ausschuss unter Berücksichtigung aller Eingaben und Diskussionen einen neuen Verfassungsentwurf erstellen", sagte der Vorsitzende des Verfassungsausschusses und Präsident der Landessynode, Matthias Kannengießer aus Hannover.

Laut Kannengießer geht es bei der Revision im Kern darum, den Kirchengemeinden mehr Freiräume für die Zukunft zu eröffnen. So sollen sie mehr Möglichkeiten erhalten, sich als traditionelle Ortsgemeinde oder als themenorientierte "Personalgemeinde" zu organisieren. Strukturen sollen schlanker werden, um Doppelarbeit zu vermeiden. So soll der Kirchensenat, ein "Runder Tisch" der kirchenleitenden Organe, künftig entfallen. Die Kirchenkreise als mittlere Ebene zwischen Ortsgemeinde und Landeskirche werden ausführlicher beschrieben als bisher. Der Entwurf räumt zudem Jugendlichen mehr Beteiligungsmöglichkeiten in den Gremien ein.

Der überarbeitete Entwurf soll dem Kirchenparlament im November 2018 vorgelegt werden. Die Synode will im Mai 2019 abschließend über den Text entscheiden. Die neue Verfassung soll dann zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

epd-Landesdienst Niedersachsen-Bremen