Startseite Archiv Nachricht vom 14. Dezember 2017

Diakonie begrüßt Urteil zur Übernahme von Kosten für Schulbücher

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Hannover. Die Diakonie in Niedersachsen begrüßt ein Urteil des niedersächsischen Landessozialgerichtes in Celle zur Übernahme von Kosten für den Schulbedarf bei Kindern aus Hartz-IV-Familien. Das Gericht hatte am Montag einer Schülerin der Oberstufe Recht gegeben, die vom Jobcenter Kosten von 214,40 Euro für ihre Schulbücher erstattet haben wollte, wie die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" (Dienstag) berichtet. Das Jobcenter in Hildesheim hatte dies abgelehnt und argumentiert Schulbücher seien aus dem Hartz-IV-Regelsatz zu bezahlen oder über das "Schulbedarfspaket" von 100 Euro pro Schuljahr.

Jens Lehmann vom Vorstand des Diakonischen Werkes evangelischer Kirchen in Niedersachsen sieht in dem Urteil die Diakonie im Kampf um höhere Leistungen für den Schulbedarf bestätigt. "Jetzt ist auch richterlich bestätigt worden, dass die Harz IV Beträge nicht ausreichen, um Kindern die regulär notwendigen Schulbücher und -materialien zu finanzieren", sagte er am Dienstag in Hannover.

Lehmann verwies auf eine von der Diakonie und der Landeskirche Hannovers in Auftrag gegebenen Studie. Sie belege, dass der durchschnittliche Bedarf für Schulmaterialien bei 153 Euro pro Schuljahr liege, in einzelnen Schuljahren auch deutlich höher. Die im sogenannten "Bildungs- und Teilhabepaket" des Bundes vorgesehenen 100 Euro pro Schuljahr reichten nicht aus. Nach dem Urteil des Landessozialgerichts müssten Jobcenter für Familien, die Hartz IV beziehen, die Kosten für Schulbücher künftig als separate Leistung übernehmen, sagte Lehmann. "Die Diakonie geht davon aus, dass diese Sichtweise auch in der nächsten Instanz Bestand haben und eine entsprechende Gesetzesänderung nach sich ziehen wird."

Bereits das Sozialgericht Hildesheim hatte in erster Instanz das Jobcenter zur Übernahme der Kosten für Schulbücher verurteilt. Laut der "Hannoverschen Allgemeinen" beriefen sich die Juristen dabei sogar auf das Bundesverfassungsgericht: Die Jobcenter müssten alle erforderlichen Kosten zur Erfüllung der Schulpflicht übernehmen, ansonsten drohe Schülern der Ausschluss von Lebenschancen. Das Celler Gericht hat der Zeitung zufolge das Jobcenter aber ermutigt, Revision beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen, um eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen. Das Gericht sehe eine Gesetzeslücke.

epd-Landesdienst Niedersachsen-Bremen