Startseite Archiv Nachricht vom 09. November 2016

Hilfsorganisation und Kirchen sammeln Geschenke für Gefangene

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Celle/Bremen. Die Christliche Straffälligenhilfe "Schwarzes Kreuz" sammelt bundesweit Weihnachtspakete für Gefangene. Bis zum 11. Dezember können sich Menschen melden, die Inhaftierten ein Geschenk zu Weihnachten machen möchten, teilte der Verein am Freitag in Celle mit. Gefragt und erlaubt seien unter anderem Kaffee, Salami oder Schokolade, erläuterte Sprecherin Ute Passarge. "Was jemand hinter Gittern damit empfängt, ist aber weit mehr als ein paar Leckereien: vor allem das Gefühl, dass ein anderer Mensch an ihn denkt und ihm Gutes wünscht."

Der Verein mit Sitz in Celle verschickt seit 1953 Weihnachtspäckchen in Gefängnisse. Im vergangenen Jahr waren es 914 Stück. Der Paketinhalt sollte rund 30 Euro kosten, hieß es. Viele Menschen im Gefängnis hätten keine Kontakte mehr zu Familie und Freunden, sagte Passarge. Hinzu komme, dass in fast allen Bundesländern Gefangene keine Weihnachtspakete mehr erhalten dürften, weil Angehörige damit zum Beispiel Drogen einschmuggeln könnten. Das "Schwarze Kreuz" schicke dann Pakete zum Beispiel an Gefängnisseelsorger. Diese gäben sie an bedürftige Gefangene weiter.

Auch die beiden großen Kirchen in Bremen sammeln ab sofort wieder Weihnachtstüten für Männer, Frauen und Jugendliche, die im Gefängnis sitzen. Der evangelische Gefängnisseelsorger Peter Arenz und der katholische Diakon Richard Goritzka bitten um Unterstützung bei einer ökumenischen Weihnachtstüten-Aktion in der Bremer Justizvollzugsanstalt Oslebshausen. Bis zum 10. Dezember können dafür Tüten im Wert von jeweils etwa acht Euro in der Bremer Innenstadt im evangelischen Informationszentrum "Kapitel 8" oder im katholischen Infozentrum "Atrium Kirche" abgegeben werden.

Da der Inhalt der Tüten vergleichbar sein soll und den Sicherheitsbedingungen der Haftanstalt entsprechen muss, wird folgende Zusammenstellung empfohlen: Zwei Gläser löslicher Kaffee mit je 100 Gramm, ein Päckchen Tee (Beutel), ein Kilo Zucker, zwei Tafeln Schokolade (keine Nuss-Schokolade), ein Beutel Lebkuchenherzen, ein Marzipanbrot und eine Grußkarte - ohne eigene vollständige Namensangabe. Die Süßigkeiten dürfen keinen Alkohol enthalten. Die Präsente dürfen auch nicht in Geschenkpapier verpackt sein.

epd-Landesdienst Niedersachsen-Bremen