Startseite Archiv Nachricht vom 29. Oktober 2016

Landesbischof Meister für Reformationstag als gesetzlichen Feiertag

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Hannover. Vor dem Reformationstag am Montag (31. Oktober) hat sich der hannoversche Landesbischof Ralf Meister für mehr bundesweite Feiertage ausgesprochen. "Wir sind sehr dankbar, dass seinerzeit alle politischen Fraktionen in Niedersachsen zugestimmt haben, dass der Reformationstag 2017 einmalig ein staatlicher Feiertag wird", sagte er am Freitag dem epd. Die evangelischen Kirchen in Niedersachsen unterstützten die Anregung, den Reformationstag und den Buß- und Bettag zu dauerhaften Feiertagen zu machen, sagte Meister, der auch Ratsvorsitzender der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen ist.

"Allerdings können wir aus meiner Sicht nur dann erfolgreich für diese Feiertage einstehen, wenn wir sie inhaltlich überzeugend füllen", betonte Meister. Daran sollten alle Religionsgemeinschaften beteiligt werden. "Im Blick auf den Reformationstag sehe ich in unserer Gesellschaft durchaus den Bedarf für Tage, an denen in besonderer Weise der gesellschaftliche Diskurs über die Bildung unserer individuellen Freiheit geführt wird." Der Buß- und Bettag widerum lade zum Nachdenken über Themen wie Schuld und Vergebung ein.

Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, hatte sich zuvor in einem Zeitungsinterview dafür ausgesprochen, dass einheitlich am Buß- und Bettag und auch am Reformationstag nicht gearbeitet werden solle. Der Reformationstag ist in den östlichen Bundesländern, nicht aber in Berlin und im alten Bundesgebiet alljährlich ein gesetzlicher Feiertag.

Die evangelische Kirche feiert im kommenden Jahr 500 Jahre Reformation. Am 31. Oktober 1517 hatte Martin Luther (1483-1546) seine 95 Thesen gegen die Missstände der Kirche seiner Zeit veröffentlicht. Der Reformationstag ist deshalb im kommenden Jahr bundesweit ein arbeitsfreier Feiertag.

Das niedersächsische Innenministerium wies am Freitag Kommunen, Vereine und Organisationen noch einmal ausdrücklich auf diese Ausnahme hin. Zahlreiche Nachfragen zeigten, dass sie noch nicht ausreichend bekannt sei, sagte ein Ministeriumssprecher. "Der arbeitsfreie Feiertag soll im Jubiläumsjahr 2017 auch die Chance bieten, das Bewusstsein für die Reformation als eines der bedeutendsten Ereignisse der Neuzeit zu stärken."

epd-Landesdienst Niedersachsen-Bremen