Startseite Archiv Nachricht vom 14. Oktober 2016

Kirchen wollen weitere Lockerung des Sonntagsschutzes nicht hinnehmen

Die vollständige Darstellung von Archivmeldungen befindet sich noch im Aufbau. Schauen Sie in Kürze noch mal vorbei!

Bremen (epd). Die Kirchen wollen eine weitere Lockerung der derzeit noch gültigen Feiertagsordnung im Land Bremen nicht hinnehmen. "Mit uns wird es keine weiteren Kompromisse geben", sagte am Mittwoch der theologische Repräsentant der Bremischen Evangelischen Kirche, Renke Brahms. Das sei auch der Standpunkt des katholischen Gemeindeverbandes. Das Bremische Sonn- und Feiertagsgesetz gilt noch bis Ende Februar 2018 und muss bis dahin in der Bremischen Bürgerschaft neu beraten und beschlossen werden.

Mit einer Novelle des Feiertagsgesetzes beschloss die Bremische Bürgerschaft im März 2013, den Schutz der "stillen Feiertage" Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag im kleinsten Bundesland zu lockern. Nach dem mehrheitlichen Beschluss der rot-grünen Regierungsfraktionen dürfen beispielsweise Diskotheken an diesen Tagen seither länger öffnen.

Das zuvor gültige Bremische Feiertagsgesetz verbot an Karfreitag von 4 Uhr morgens bis 4 Uhr des nächstfolgenden Tages öffentliche Veranstaltungen, bei denen der "ernste Charakter" nicht gewahrt ist. Mit der Novelle gilt das "Tanzverbot" nur noch von 6 Uhr bis 21 Uhr. Auch am Volkstrauertag und am Totensonntag können Discos im Land Bremen seither länger Platten auflegen.

Auch Bürgerschaftspräsident Christian Weber (SPD) hatte kürzlich für den Sonn- und Feiertagsschutz Partei ergriffen. Im Vergleich mit anderen Bundesländern habe Bremen am Karfreitag die kürzesten stillen Zeiten, nämlich lediglich 15 Stunden. "Auf ein solches Alleinstellungsmerkmal kann ich sehr wohl verzichten, das hätte ich lieber in der Bildung oder Wissenschaft", bedauerte Weber.

Evangelischer Pressedienst (epd), Landesdienst Niedersachsen-Bremen