Startseite Archiv Nachricht vom 22. Mai 2016

Landeskirche Schaumburg-Lippe will Regelung zur Segnung homosexueller Paare schaffen

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Lindhorst/Kr. Schaumburg (epd). Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe will sich in den nächsten beiden Jahren auf eine einheitliche Linie bei der Segnung homosexueller Paare verständigen. Im Kern gehe es um die Frage, ob solche Segnungen als öffentlicher Gottesdienst möglich sein oder nichtöffentlich sein sollten, sagte Synodenpräsident Klaus-Dieter Kiefer am Wochenende bei der Frühjahrstagung des Kirchenparlaments in Lindhorst bei Stadthagen. Landesbischof Karl-Hinrich Manzke sagte, Schaumburg-Lippe sei die letzte deutsche Landeskirche, die einen solchen Prozess der Meinungsbildung einleite.

Dazu soll im Herbst zunächst ein Fachtag stattfinden, beschloss die Synode. Anschließend wird das Thema in den kirchlichen Gremien weiterberaten. Im Frühjahr 2017 will die Synode eine erste Bilanz ziehen. "Die Meinungsbildung soll sehr sorgfältig geschehen", unterstrich Kiefer. Er hoffe, dass bis 2018 ein endgültiger Beschluss zustande komme.

In Schaumburg-Lippe sind Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare bislang im persönlichen Rahmen möglich, falls ein Pastor oder eine Pastorin dazu bereit ist, aber nicht als öffentlicher Gottesdienst mit Glockengeläut. In den 20 evangelischen Landeskirchen in Deutschland gibt es dazu unterschiedliche Regelungen. Im Rheinland, in Hessen-Nassau sowie in der Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz sind die Segnungen der kirchlichen Trauung von Mann und Frau gleichgestellt. Sachsen dagegen lehnt solche Segnungen ab.

In seinem Bischofsbericht vor der Synode äußerte sich Bischof Manzke zudem kritisch über das umstrittene "Schmähgedicht" des TV-Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan. "Dass sich ausgerechnet Herr Böhmermann als Retter der Kunst und Meinungsfreiheit aufspielt, ist aus meiner Sicht abwegig", sagte er. Das Werk mit seiner "Fäkalsprache" sei weit unterhalb der Grenze des guten Geschmacks anzusiedeln und wäre besser unterblieben. Es stelle eine öffentliche Person als Kinderschänder, Sodomist und "auch in anderer Hinsicht entstelltes menschliches Wesen" an den Pranger.

Zu dem hohen Wert der individuellen Freiheit und der Meinungsäußerung in der westlichen Kultur gehöre aber stets der Respekt vor der Würde anderer Menschen, unterstrich Manzke. Die Landeskirche zwischen dem Steinhuder Meer und der Grenze zu Nordrhein-Westfalen ist mit rund 60.000 Mitgliedern in 22 Gemeinden die zweitkleinste evangelische Landeskirche in Deutschland.

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