Startseite Archiv Nachricht vom 28. April 2016

Stellungnahme zur aktuellen Tagung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK)

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Stellungnahme des Landeskirchenamtes der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers zur Tagung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) am 28. April 2016:

Verhandlungsgegenstand der Tagung am 28. April 2016 war unter anderem die Umsetzung der nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) vorgesehenen Entgelterhöhung zum 1. März 2016. Nach dem TV-L, der die Leitwährung für die kirchlichen Arbeitsverhältnisse bildet, ist ein Lohnplus von 2,3 %, mindestens jedoch von 75 Euro vorgesehen. Die Dienstgebervertreter boten an, diese Entgelterhöhung für die Mitarbeitenden in der Landeskirche Hannovers rückwirkend umzusetzen, beantragten aber zugleich die Einführung einer Eigenbeteiligung zur Zusatzversorgung in Höhe von 0,8 % des Entgelts. Eine Einigung hierüber konnte nicht erzielt werden. Die Mitarbeiterseite bestand auf der Entgelterhöhung ohne Eigenbeteiligung zur Zusatzversorgung. Dies fand wiederum keine Mehrheit bei den Dienstgebern.

Die Entgelterhöhungen des TV-L werden in der Regel unverändert auf die kirchlichen Beschäftigungsverhältnisse übertragen. Allerdings blieb dabei bislang außer Acht, dass die Landesbediensteten seit vielen Jahren an den Beiträgen zur Zusatzversorgung beteiligt werden, die Beschäftigten im Bereich der Landeskirche jedoch nicht. Aktuell liegt beim Land die Eigenbeteiligung bei 1,61 %, sie wird Mitte 2017 auf 1,81 % ansteigen. Die kirchlichen Arbeitgeber bringen den Beitrag zur Zusatzversorgung in Höhe von 4,8 % allein auf. Sie werden darüber hinaus auch mit dem Sanierungsgeld belastet. Dieses ist eine jährlich zu erbringende Sonderzahlung, die anlässlich der Systemumstellung der bisher umlagefinanzierten betrieblichen Altersversorgung in ein kapitalgedecktes System geleistet wird. Es betrug im Jahr 2015 für die Arbeitgeber der Landeskirche Hannovers 2,39 %.

„Unser Ziel ist der langfristige Erhalt der kirchlichen Zusatzversorgung auf dem Niveau der staatlichen Betriebsrenten. Um auch zukünftig Versorgungszusagen machen zu können, ist es angesichts der zu erwartenden finanziellen Entwicklung der Landeskirche notwendig, rechtzeitig zu reagieren“ sagte Jens Lehmann, Sprecher der Dienstgeber. „Wenn nötig, muss die Schlichtung entscheiden.“

In der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission werden die Arbeitsbedingungen für ca. 35.000 Beschäftigte der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg festgelegt. Die Kommission besteht zur Hälfte aus Vertretern der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und zur Hälfte aus Vertretern der kirchlichen Arbeitgeber.