Startseite Archiv Nachricht vom 28. Januar 2016

Ausstellung in Barsinghausen zeigt Frauen der Reformation

Die vollständige Darstellung von Archivmeldungen befindet sich noch im Aufbau. Schauen Sie in Kürze noch mal vorbei!

Barsinghausen/Reg. Hannover (epd). Frauen aus dem Zeitalter der Reformation stehen im Februar im Mittelpunkt einer Ausstellung in Barsinghausen bei Hannover. Zu sehen seien dabei die Porträts von zwölf Frauen, die die Reformation mit auf den Weg gebracht und unterstützt hätten, sagte die evangelische Kirchenvorstandsvorsitzende Adelhaid Hennies. Sie zeigten, dass der Gedanke der Reformation nicht ausschließlich das Werk Martin Luthers sei: "Die Frauen können auch für uns noch Vorbild sein."

Die Wanderausstellung startet am Montag und läuft bis zum 26. Februar in der evangelischen Klosterkirche und im Foyer des Rathauses. Offiziell eröffnet wird sie bereits am Sonnabend. Auf Bannern erzählt sie unter anderem die Geschichte von Anna von Dänemark (1574-1619) oder Ottilie von Gerssen (1505-1525), der Frau des umstrittenen Reformators Thomas Müntzer. Neben den Frauenporträts vermittelt sie auch Informationen zu gesellschaftlichen Hintergründen, zu Kirchen und Klöstern und zu den Bildungschancen in jener Zeit.

Zu der Ausstellung sind ein Konzert, ein Vortrag und zum Abschluss ein "Frauenmahl" geplant. Ein Gottesdienst am 21. Februar stellt die Herzogin Elisabeth von Calenberg-Göttingen (1510-1558) vor. Sie führte die Reformation im mittleren und südlichen Niedersachsen ein.

Die Wanderausstellung wurde zum 500-jährigen Reformationsjubiläum 2017 von den Evangelischen Frauen in Mitteldeutschland konzipiert. Sie wurde am Reformationstag 2012 in Halle eröffnet und tourt bis Anfang 2018 durch ganz Deutschland.

Copyright: epd-Landesdienst Niedersachsen-Bremen

Öffnungszeiten

Rathausfoyer
montags und dienstags von 8 bis 15.30, freitags von 8 bis 13 Uhr

Klosterkirche
montags, dienstags und freitags von 10 bis 12 Uhr, montags und dienstags von 14 bis 16 Uhr, sonnabends von 15 bis 17 Uhr.
Außerdem nach den Gottesdiensten und Sonderveranstaltungen sowie nach Vereinbarung.