Startseite Archiv Nachricht vom 16. Dezember 2015

Stillstand bei Tarifverhandlungen

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 Die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) hat am 17.12.2015 getagt. In der Sitzung erklärte die Mitarbeiterseite, dass sie über die nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) anstehende Entgelterhöhung zum 1.3.2016 vorerst nicht verhandeln wird. Nach dem TV-L, der die Leitwährung für die kirchlichen Arbeitsverhältnisse bildet, wäre ein Lohnplus von 2,3 %, mindestens jedoch von 75 Euro vorgesehen. Die Mitarbeiterseite erklärte, sie werde über Entgelterhöhungen für alle kirchlichen Mitarbeitenden erst sprechen, wenn für den kirchlichen Sozial- und Erziehungsdienst eine bessere Entlohnung vereinbart worden sei.

Hintergrund ist die jüngste Tarifeinigung bei den Kommunen, durch die Erzieherinnen und Erzieher in kommunalen Kitas höhere Gehälter beziehen. Die Mitarbeiterseite verlangt für kirchliche Kitas ein Umschwenken auf die kommunalen Tarife. Der Sprecher der Dienstgeberseite, Jens Lehmann, erklärte hierzu: „Wir können einem Tarifwechsel nur zustimmen, wenn wir von den Kommunen eine Zusage zur Refinanzierung der entstehenden Mehrkosten erhalten. Wir würden ansonsten Gefahr laufen, kirchliche Kitas schließen zu müssen und Arbeitsplätze zu verlieren.“

Lehmann bedauerte den Stillstand, schließlich habe die ADK noch andere dringende Fragen zu klären. So müsse beispielsweise nach den Beschlüssen der Landessynode auch die Finanzierung der kirchlichen Betriebsrente durch eine Eigenbeteiligung der Mitarbeitenden gesichert werden. „Die Einführung der Eigenbeteiligung und die Anhebung aller Gehälter nach dem TV-L sind die Aufgaben, die die ADK nun zu erfüllen hat. Daneben müssen wir zwar auch prüfen, wie wir als Kirche auf die Gehaltserhöhungen im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst reagieren können, die gegenwärtige Verweigerungshaltung geht aber zu Lasten aller Mitarbeitender und führt nicht weiter“, sagte Lehmann.

In der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission werden die Arbeitsbedingungen für ca. 35.000 Beschäftigte der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg festgelegt. Die Kommission besteht zur Hälfte aus Vertretern der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und zur Hälfte aus Vertretern der kirchlichen Arbeitgeber.

Hannover, 17.12.2015