Landesregierung und Kirchen feiern 60 Jahre "Loccumer Vertrag"
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Hannover (epd). Die niedersächsische Landesregierung und die evangelischen Kirchen in Niedersachsen feiern an diesem Dienstag das 60-jährige Bestehen des "Loccumer Vertrages". Der Staatskirchenvertrag regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Land und den fünf protestantischen Landeskirchen. Zu der Festveranstaltung kommen 50 geladene Gäste aus Kirchen, Staat und Gesellschaft zusammen, sagte ein Sprecher der Staatskanzlei am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Für die Landesregierung nehmen Ministerpräsident Stephan Weil und Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (beide SPD) teil. Weil und der Ratsvorsitzende der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, Landesbischof Ralf Meister aus Hannover, werden Grußworte sprechen. Den Festvortrag hält der Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs in Bückeburg, Herwig van Nieuwland.
Der Loccumer Vertrag wurde am 19. März 1955 im Kloster Loccum bei Nienburg von Vertretern der Landesregierung und der evangelischen Kirchen unterzeichnet. Zentrale Inhalte sind das Recht zur freien Religionsausübung und der Auftrag der Kirchen, in der Öffentlichkeit zu wirken. Der Einzug der Kirchensteuern durch den Staat ist genauso festgeschrieben wie Einzelfragen in den Bereichen Kultur, Bildung und Soziales.
Das Dokument wurde zum Mustervertrag für alle weiteren Staatskirchenverträge in Deutschland. Inzwischen haben fast alle Bundesländer entsprechende Abkommen mit den Mitgliedskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) geschlossen. Das Land Niedersachsen hat nach Angaben der Staatskanzlei weitere Staatsverträge mit der katholischen Kirche, der Freireligiösen Landesgemeinschaft, der methodistischen Kirche sowie zwei jüdischen Landesverbänden geschlossen. Zurzeit plant die Landesregierung einen Vertrag mit den Verbänden der Muslime.
Religionskritische Verbände wie die Humanistische Union oder die Giordano-Bruno-Stiftung kündigten eine Demonstration gegen den Loccumer Vertrag an. Sie sehen darin eine Privilegierung der Kirchen, die mit der Trennung zwischen Staat und Kirchen nicht vereinbar sei.
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