Startseite Archiv Nachricht vom 10. April 2015

Justizministerin erinnert an Befreiung von NS-Strafgefängnis Wolfenbüttel vor 70 Jahren

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Wolfenbüttel (epd). 70 Jahre nach der Befreiung der ehemaligen Hinrichtungsstätte Wolfenbüttel hat die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) am Sonnabend an die Opfer der Unrechtsjustiz in der NS-Zeit erinnert. Gemeinsam mit Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD) legte sie einen Kranz vor dem ehemaligen Hinrichtungsgebäude auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel nieder. Sie sei immer wieder erschüttert über die damalige Haltung der Justiz, sagte Niewisch-Lennartz. "Deshalb feiern wir in diesen Tagen nicht nur das Ende des Zweiten Weltkrieges, sondern auch die Befreiung von einer Justiz, die die Schreckensherrschaft der Nazi-Diktatur bereitwillig unterstützt hat."

"Wir tragen die Verantwortung dafür, dass sich derartiges nie wiederholt", unterstrich Niewisch-Lennartz laut Manuskript: "Brennende Flüchtlingsheime zeigen eindrücklich, dass das Thema lange nicht so weit weg ist wie wir gerne annehmen wollen." Ministerin Heiligenstadt hob die Bedeutung der Gedenkstättenarbeit hervor. "Gedenkstätten leisten einen zentralen Beitrag, damit wir nicht vergessen und aus der Vergangenheit für die Zukunft lernen", sagte sie. Durch den authentischen Ort und konkrete historische Beispiele vermittelten sie die Verfolgungsgeschichte in besonderer Weise.

Im damaligen Strafgefängnis Wolfenbüttel wurde 1937 eine von zwei zentralen, norddeutschen Hinrichtungsstätten errichtet. Bis 1945 vollstreckte die NS-Justiz dort mehr als 600 Todesurteile. Für eine Verurteilung zum Tode reichten das Hören sogenannter Feindsender, Eigentumsdelikte oder Fahnenflucht. Tausenden wurde die "Volksschädlingsverordnung" zu Verhängnis, nach der all jene zum Tode zu verurteilt werden konnten, die der vermeintlichen "Volksgemeinschaft" fernstanden oder die Kriegsanstrengungen nicht bedingungslos unterstützten.

Heute befindet sich in den Räumen der ehemaligen Hinrichtungsstätte eine von bundesweit zwei Gedenkstätten für die Opfer der NS-Justiz. Zwei Dauerausstellungen und eine Wanderausstellung erinnern dort an die Entwicklung des Strafvollzuges im nationalsozialistischen Deutschland. Da die Gedenkstätte auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt liegt, kann sie bisher nur nach Voranmeldung besichtigt werden. Durch ihre Neugestaltung, die unter anderem einen Erweiterungsbau vorsieht, soll sie leichter zugänglich werden.

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