Startseite Archiv Nachricht vom 09. Februar 2015

Diakonie in Niedersachsen begrüßt die Initiative Niedersachsens für klare Regelungen zur häuslichen Krankenpflege für Menschen mit Behinderung

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Die Diakonie in Niedersachsen unterstützt die Initiative des Bundesrates auf eine klare gesetzliche Regelung zur häuslichen Krankenpflege in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Auf Antrag des Landes Niedersachsen wurde diese Forderung an die Bundesregierung gestellt.

„Nun sind wir auf dem richtigen Weg. Seit Jahren fordert die Diakonie, die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege auch für Menschen mit Behinderung in Wohnheimen in vollem Umfang zu gewähren“, unterstützt Christoph Künkel, Vorstandssprecher der Diakonie in Niedersachsen, die Initiative. Bisher hätten nicht alle Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf auf die Leistungen der Krankenkasse zurückgreifen können. „Es ist deshalb dringend notwendig, dass eine rechtliche Klarstellung zum Anspruch der medizinischen Behandlungspflege für Menschen mit Behinderung in Wohnheimen erfolgt“, so Künkel. Zugleich dürften Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in einem Wohnheim haben, nicht weiter von den gesetzlichen Leistungen der Krankenkassen ausgeschlossen bleiben.

Bisher kann eine ganzheitliche Kostenübernahme nur dann erfolgen, wenn ein Patient „in seinem Haushalt, seiner Familie oder sonst einem geeigneten Ort“ lebt. Strittig ist allerdings, was unter „sonstige geeignete Orte“ verstanden werden kann. So liegen unterschiedliche Entscheidungen verschiedener Sozialgerichte vor, ob eine Einrichtung der Behindertenhilfe, das heißt einer betreuten Wohneinrichtung, auch als solch ein geeigneter Ort angesehen werden kann.

Die Diakonie Niedersachsen bietet 20.500 Plätze für Menschen mit Behinderung an.