Startseite Archiv Nachricht vom 30. Januar 2015

Landesbischof Meister kritisiert Äußerungen de Maizières zum Kirchenasyl

Die vollständige Darstellung von Archivmeldungen befindet sich noch im Aufbau. Schauen Sie in Kürze noch mal vorbei!

Hannover (epd). Der hannoversche Landesbischof Ralf Meister hat die Äußerungen von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) zum Kirchenasyl scharf kritisiert. "Die Worte des Ministers belasten in ungewöhnlicher und überflüssiger Weise das gute Verhältnis zwischen Kirche und Staat", sagte der evangelische Theologe am Sonnabend dem epd in Hannover. De Maizière hatte laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" gesagt, er habe als Christ zwar Verständnis, dass die Kirchen "in Einzelfällen" unter dem Gesichtspunkt des Erbarmens Flüchtlinge aufnähmen. Doch es gehe nicht, dass sie sich eigenmächtig über bestehende Gesetze hinwegsetzten.

Meister betonte dagegen als Ratsvorsitzender der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, dass das Kirchenasyl ein offensichtlich notwendiger Schutzraum für Menschenrechte sei. "Es wird nur gewährt, wenn jemand trotz aller staatlichen Gesetze und Hilfen von Abschiebung, menschenunwürdigen Umständen oder Lebensgefahr bedroht ist." Es wende sich nicht gegen den Rechtsstaat, sondern erinnere diesen an das grundgesetzlich verankerte Recht auf Menschenwürde, Freiheit und körperliche Unversehrtheit.

"Ich habe hohen Respekt vor dem Mut der Kirchenasylgemeinden und ihrem biblisch motivierten Handeln", sagte der Bischof. In den meisten Fällen könne den Menschen in einem Kirchenasyl durch eine erneute Überprüfung ihres Schutzbegehrens geholfen werden. Das zeige ganz klar seine Notwendigkeit, auch wenn es gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. "Es ist bedauerlich, dass solche Äußerungen von Politikern das Engagement der Kirchen als wichtigste zivilgesellschaftliche Akteure für den Schutz und die Aufnahme von Flüchtlingen infrage stellen", unterstrich der Theologe.

Der kirchlichen Arbeitsgemeinschaft sind gegenwärtig 200 Fälle von Kirchenasyl mit mindestens 359 Personen bekannt, darunter sind 109 Kinder. Im Jahr 2013 gab es bundesweit erst 79 Fälle. Beim Kirchenasyl handelt es sich um eine zeitlich befristete Aufnahme von Flüchtlingen ohne legalen Aufenthaltsstatus. Es beruht zumeist auf einer stillen Übereinkunft zwischen Kirche und Staat.

Hintergrund der Auseinandersetzung sind die umstrittenen Dublin-III-Bestimmungen der Europäischen Union. Im Kirchenasyl befinden sich zumeist Menschen, die über ein anderes EU-Land nach Deutschland eingereist sind. Sie dürfen nur im Herkunftsland, nicht aber in der Bundesrepublik Asyl beantragen - es sei denn, die Überstellungsfrist von sechs Monaten wird überschritten. Werden die Betroffenen als "flüchtig" eingestuft, wie es das Migrations-Bundesamt seit kurzem tut, verlängert sich die Frist auf 18 Monate.

Copyright: epd Landesdienst Niedersachsen-Bremen