Startseite Archiv Nachricht vom 28. September 2020

"Wichtige Etappe auf der Suche nach einem Endlager"

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Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat am Montag erstmals die Gebiete benannt, die für den Bau eines Endlagers für hochradioaktiven Abfall infrage kommen könnten. Es handele sich um 90 Teilgebiete auf insgesamt rund 240.000 Quadratkilometern und damit 54 Prozent der Fläche Deutschlands, sagte BGE-Geschäftsführer Stefan Studt in Berlin. 74 dieser Teilgebiete lägen in Steinsalzformationen, neun in Tongestein und sieben in kristallinem Gestein, also Granit. Das Endlager soll in mindestens 300 Metern Tiefe gebaut werden und von einer mindestens 100 Meter dicken Gesteinsschicht umschlossen sein.

Ausgeschlossen hat die BGE hingegen den Salzstock Gorleben, der in den vergangenen Jahrzehnten bereits umfassend auf seine Eignung als mögliches Endlager untersucht wurde. Co-Geschäftsführer Steffen Kanitz sagte, Gorleben erfülle zwar die geologischen Mindestanforderungen, sei aber bei den sogenannten Abwägungskriterien durchgefallen. Unter anderem gebe es kein intaktes Deckgebirge über dem Salzstock.

"Die Chance, in Deutschland den Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle zu finden, der Sicherheit für eine Million Jahre bietet, steht sehr gut", sagte Studt. "Das zeigen die 90 Teilgebiete überall im Land." Einer von der BGE vorgestellten Landkarte zufolge liegen die Teilgebiete in allen Bundesländern außer dem Saarland, also auch in Bayern und Sachsen. Die bayerische und die sächsische Landesregierung hatten zuvor erklärt, ihre Bundesländer seien für ein Endlager nicht geeignet.

Im Tongestein hat die BGE neun Teilgebiete mit einer Fläche von knapp 130.000 Quadratkilometern ermittelt. Im Wirtsgestein Steinsalz sind insgesamt 74 Teilgebiete mit einer Fläche von etwas mehr als 30.000 Quadratkilometern ausgewiesen. Davon befinden sich 60 Teilgebiete in Salzstöcken und 14 Teilgebiete in flachen Steinsalzformationen. Sieben Teilgebiete mit einer Fläche von knapp 81.000 Quadratkilometern befinden sich in kristallinem Wirtsgestein.

"An der Größe der Teilgebiete lässt sich leicht erkennen, dass wir von einer Vorentscheidung für einen Standort noch ein gutes Stück entfernt sind", sagte Kanitz: "Ein Teilgebiet ist noch kein Endlager-Standort."

Der nun vorgelegte Zwischenbericht Teilgebiete sei vielmehr die Grundlage für die erste Phase der formalen Öffentlichkeitsbeteiligung, hieß es - "zu einem Zeitpunkt, zu dem noch keine Fakten geschaffen sind". Damit erhielten interessierte Bürger die Möglichkeit, auf die Ergebnisse des weiteren Standortauswahlverfahrens Einfluss zu nehmen.

Was passiert in Phase I des Standortauswahlverfahrens?

Steffen Kanitz ist Geschäftsführer der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE). Er erklärt, wie die erste Phase des Standortauswahlverfahrens abläuft und welche Rolle Teilgebiete dabei spielen.

Die Fachkonferenz Teilgebiete

Die Fachkonferenz wird am 17. und 18. Oktober 2020 mit einer Auftaktveranstaltung beginnen. Ziel ist es, eine einheitliche Informationsgrundlage für alle Teilnehmenden zu schaffen.