Grundlegende Regelungen
Für die Kindertageseinrichtungen sind während der andauernden Pandemie die unten stehenden Regelungen in den jeweils gültigen Fassungen verbindlich und zu beachten.
Für die Kindertageseinrichtungen sind während der andauernden Pandemie die unten stehenden Regelungen in den jeweils gültigen Fassungen verbindlich und zu beachten.
Die Träger und Leitungen der Kindertageseinrichtungen werden über die Geschäftsführungen der neuen Trägermodelle über Veränderungen zeitnah über einen gesonderten E-Mail-Verteiler informiert.
Für weitere Fragen zu Kindertageseinrichtungen wenden Sie sich bitte an:
Herrn Arvid Siegmann, Oberkirchenrat
(Referat 52 - Kirchlich diakonische Einrichtungen und Kindertagesstätten)
Landeskirchenamt im Diakonischen Werk
Ebhardtstr. 3 A
30159 Hannover
Telefon: +49 511 3604 - 381
Telefax: +49 511 3604 - 117
E-Mail: Arvid.Siegmann@diakonie-nds.de