Grundlegende Regelungen
Für die Kindertageseinrichtungen sind während der andauernden Pandemie die unten stehenden Regelungen in den jeweils gültigen Fassungen verbindlich und zu beachten.
Für die Kindertageseinrichtungen sind während der andauernden Pandemie die unten stehenden Regelungen in den jeweils gültigen Fassungen verbindlich und zu beachten.
Die derzeit geltenden Regelungen für Kindertageseinrichtungen sind in § 15 Niedersächsische Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 24. August 2021 dargelegt.
Darüber hinaus ist der Niedersächsische Rahmen-Hygieneplan Corona Kindertagesbetreuung Niedersachsen (Stand 25. August 2021) zu beachten. Alle Kindertageseinrichtungen verfügen nach § 36 i. V. m. § 33 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) über einen örtlichen Hygieneplan, in dem die wichtigsten Eckpunkte nach dem IfSG geregelt sind, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Kinder, Mitarbeitenden
und Eltern beizutragen.
Die Träger und Leitungen der Kindertageseinrichtungen werden über die Geschäftsführungen der neuen Trägermodelle über Veränderungen zeitnah über einen gesonderten E-Mail-Verteiler informiert.
Für weitere Fragen zu Kindertageseinrichtungen wenden Sie sich bitte an:
Herrn Arvid Siegmann, Oberkirchenrat
(Referat 52 - Kirchlich diakonische Einrichtungen und Kindertagesstätten)
Landeskirchenamt im Diakonischen Werk
Ebhardtstr. 3 A
30159 Hannover
Telefon: +49 511 3604 - 381
Telefax: +49 511 3604 - 117
E-Mail: Arvid.Siegmann@diakonie-nds.de