Rechtliche Hinweise für Kirchengemeinden und Einrichtungen

++ Gottesdienste unter Beachtung von Abstands- und Hygieneregeln

Nachdem aufgrund der Verhandlungen von Bund und Ländern und den Beratungen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen mit dem seit dem  7. Mai 2020 wieder Gottesdienst gefeiert werden kann, veröffentlicht Landeskirche Handlungsempfehlungen für die Vorbereitung und Durchführung von Gottesdiensten.

Über die Wiederaufnahme von Gottesdiensten und die Anwendung der Handlungsempfehlungen auf die örtlichen Verhältnisse entscheidet der Kirchenvorstand mit dem Pfarramt. Darüber und über den Zeitpunkt der Aufnahme von Gottesdiensten fassen sie einen gemeinsamen Beschluss. Gemeinsam tragen sie auch die Verantwortung für die sachgerechte Umsetzung und die Einhaltung der Vorgaben.

Die vorliegenden Handlungsempfehlungen und ihre Umsetzung vor Ort sind eine große Herausforderung. Die sorgfältige Umsetzung und die gewissenhafte Beachtung der Regelungen dienen dem Schutz der Menschen, die in unseren Gottesdiensten Gemeinschaft, Trost und Zuspruch suchen.

++ Zur Übertragung von Gottesdiensten über das Internet.

Info aus der EKD vom 23.11.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist nicht ausgeschlossen, dass uns in nächster Zeit auch Anfragen zu der Frage erreichen werden, ob Krippenspiele im Rahmen von Weihnachtsgottesdiensten gestreamt werden dürfen. Hierzu habe ich mit der VG Musikedition gesprochen. Die Rechtslage ist zu kompliziert, als dass wir sie online stellen sollten, da wir damit Verwirrung stiften würden. Quintessenz dieses Gespräches ist, dass am Besten auf Nachfrage mitgeteilt werden sollte, dass man sich an die Verlage wenden mögen.

Die Gemengelage ist deshalb schwierig, weil auch die GEMA durch ihren Vertrag mit YouTube einzelne Rechte an YouTube übertragen haben könnte. Die Schwierigkeit besteht hier darin, dass es dabei um das so genannte „große Recht“ von szenischen Darstellungen geht. Wie weitreichend diese Übertragung ist, kann ich nicht verbindlich feststellen und empfehle daher, von vornherein eine Kontaktaufnahme mit den Verlagen, die dann ggf. an die GEMA verweisen würden. Da im Zusammenhang mit Krippenspielen auch noch andere Punkte eine Rolle spielen könnten, wie z.B. das Filmherstellungsrecht und die Minderjährigkeit mancher Darstellerin/manches Darstellers sollte jede Gemeinde jedoch für sich entscheiden, inwieweit sie hier ein Angebot im Rahmen eines Gottesdienstes digital machen möchte.

Werden im Rahmen von Gottesdiensten ohne eine digitale Aufnahme Krippenspiele wiedergegeben, muss dafür der Kontakt mit der VG Musikedition genutzt werden, wenn die unter https://www.vg-musikedition.de/inkassomandate/kindermusicalssingspiele  genannten Verlage betroffen sind, anderenfalls möge man sich auch hier an die Verlage wenden.  …

Oberkirchenrätin
Henrike Schwerdtfeger

++ KV-Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit möglich

Gewählte Gremien von Körperschaften des öffentlichen Rechts können Sitzungen durchführen, wenn die bekannten Abstands- und Hygienevorgaben erfüllt werden. Das bedeutet, dass wieder Kirchenvorstands- und Kirchenkreisvorstandsitzungen sowie Kirchenkreissynoden stattfinden können. Wir empfehlen allerdings weiterhin, diese Zusammenkünfte auf das Notwendigste zu beschränken. Die rechtlichen Voraussetzungen für Gremiensitzungen mit Video- oder Telefonkonferenzen sind auch weiterhin gültig, d.h. Beschlüsse können auch weiterhin in diesem Rahmen oder im Umlaufverfahren gefasst werden.