Manchmal bleibt es bei einem Informationsgespräch, häufig werden sie jedoch zu langfristigen Begleitern: die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Migrationsberatung in der Diakonie. Täglich erleben sie Menschen mit schwerem Schicksal, stehen in Kontakt mit Behörden, Einrichtungen und Arbeitgebern und müssen sich mit schärfer werdenden Gesetzeslagen auseinandersetzen. So auch das Team im Landkreis Grafschaft Bentheim: Seit zwei Jahren arbeiten in Nordhorn Diakonie und Caritas im damals neu errichteten „COMPASS“-Haus unter einem Dach.
Auf reichlich Erfahrung kann Ursula Waldmann-Drews zurückblicken, die seit 25 Jahren in der Migrationsberatung tätig ist. Die Schwerpunkte ihrer Arbeit haben sich in dieser Zeit geändert: Unter anderem bitten heute viele Geflüchtete mit abgelehntem Asylbegehren um Unterstützung, eine Härtefalleingabe bei der niedersächsischen Härtefallkommission des Innenministeriums einzureichen – damit sie, die in Lohn und Arbeit stehen und sich sozial integrieren, eine Chance bekommen, ihren Aufenthalt in Deutschland zu festigen.
Eine andere Aufgabe stellt sich dadurch, dass viele Geflüchtete über so genannte „sichere Drittländer“ einreisen und deshalb überhaupt kein Asylverfahren in Deutschland führen dürfen. Sie sind verpflichtet, dorthin zurückzukehren und die Ausländerbehörden müssen innerhalb von sechs Monaten deren „Rückführung“ organisieren. Um dies im Einzelfall zu verhindern, können sich die Diakonie-Mitarbeiter an die jeweiligen Ansprechpartner der Kirchen wenden. Es gilt, ein Dossier zu erstellen und eine Beurteilung zu verfassen, die von den Kirchenvertretern dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugestellt wird – um zu prüfen, ob das Asylverfahren aufgrund der unzumutbaren Härte nicht doch in Deutschland erfolgen kann.
Auf diese Weise konnte etwa im vergangenen Jahr die Abschiebung zweier junger Jesidinnen und ihres fünfjährigen Neffen nach Rumänien verhindert werden. Einer der Gründe lag darin, dass bereits anerkannte Familienmitglieder in der Region leben – eine erneute Trennung hätten die Betroffenen nach Einschätzung aller Beteiligten nicht verkraftet. In diesem Fall machte das BAMF vom sogenannten „Selbsteintrittsrecht“ Gebrauch: Das Asylverfahren konnte also hier durchgeführt werden. Schon im Frühherbst traf die Anerkennung samt Aufenthaltsgenehmigung ein.