Vor fast genau drei Jahren stellte Dr. Matthias Kannengießer, Präsident der Landessynode, den Fahrplan für die Erarbeitung einer neuen Verfassung für die Landeskirche vor. "Die jetzige Verfassung hat sich ein wenig von der Wirklichkeit entfernt“, unterstrich Kannengießer damals den Ausgangspunkt für den geplanten Prozess. Im Vergleich zum Zeitpunkt der Verabschiedung der geltenden Kirchenverfassung im Jahr 1965 sei der volkskirchliche Charakter nur noch eingeschränkt vorhanden. Gleichzeitig gebe es mit dem interreligiösen Dialog, dem Ehrenamt oder der gestiegenen Bedeutung der Kirchenkreise Themenfelder, die in der geltenden Verfassung nur wenig oder gar nicht vorkämen.
Wenn Matthias Kannengießer heute am ersten Tag der Herbsttagung der Landessynode den Entwurf für die neue Verfassung vorstellt, liegen viele Stunden Arbeit hinter den Mitgliedern des Verfassungsausschusses. Herausgekommen ist eine Neufassung mit 85 Artikeln: Sie nehmen dabei nicht nur die aktuelle kirchliche Wirklichkeit auf, sondern sollen auch Weichen für die Zukunft der Landeskirche stellen.