Startseite Archiv Nachricht vom 31. Mai 2018

13. Haben wir zu viel Verwaltung?

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Ich verdanke Adalbert Schmid, dem Leiter der Bauabteilung der Landeskirche, den Hinweis auf das lesenswerte Buch von Wolfgang Seibel: Verwaltung verstehen, Eine theoriegeschichtliche Einführung. Was scheinbar schwierig daherkommt, entpuppt sich als eine Einführung in die Lebendigkeit, Flexibilität und Wirkung guter öffentlicher Verwaltung.

Jeder Laie versteht, dass, je größer eine Organisation ist, umso höher wird der Aufwand für die Selbstverwaltung dieser komplexen Systeme. Erst recht, wenn dieses System so vielschichtig aufgebaut ist wie die Evangelische Kirche. Zudem verbinden sich mit den Körperschaftsrechten der Kirche auch gehobene staatliche Ansprüchen an die Verwaltung. Probleme komplexer Organisation liegen auf der Hand, denn die Asymetrie von Information, Professionalität und Expertise im Vergleich zu Ehrenamtlichen ist geeignet, Misstrauen zu wecken.

Allerdings neigt Verwaltung dazu, bekannte und bewährte Prozesse zu perpetuieren, auch wenn geänderte Verhältnisse Anpassungen und neue Lösungen erfordern. Die Entscheidung, sich zwingend auch von Aufgaben trennen zu müssen, wenn neue Aufgaben hinzutreten bzw.  Verwaltungsressourcen schwinden, stellt auch für die Nutzer von Verwaltungsleistungen eine schmerzhafte Herausforderung dar.

Wie gelingt es, besonders in diesem Feld eine lernende Organisation zu sein und die großen Einheiten mit Redundanzen und Anpassungsspielräumen zu versehen? „Die eigentliche Herausforderung“, schreibt Seibel, „für das Verwaltungspersonal liegt in der Unterscheidung zwischen Situationen und Sachverhalten, die pragmatisches Entscheiden nach Brauchbarkeitskriterien und ‚Durchwursteln’ erlauben, und den besonderen Entscheidungsgegenständen und Sachverhalten, die höchstmöglicher Genauigkeit der Tatsachenerhebung, strikte Beachtung von Verfahrensregeln und kompromisslose Professionalität erfordern.“

Eine Kirche, in der die Zeit für Gremien, Ausschüsse, Planungsrunden, Dokumentation, Regulierung bei Weitem die Zeit für Feste und Feiern, für Gottesdienst, Gesang und Gebet übersteigt, ist nicht zukunftsfähig.

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