Startseite Archiv Nachricht vom 31. Mai 2018

9. Wird es bald zu wenige Pastorinnen und Pastoren in den Kirchengemeinden geben?

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Die Zahlen sind recht eindeutig, was die Reduktion der Pfarrstellen in den kommenden zehn Jahren angeht. Danach wird die jetzige Zahl der Pastorinnen und Pastoren von 1786 auf rund 1200 sinken. Vermutlich wird das angesichts der Schrumpfung der Mitgliedzahlen in den kommenden Jahren nicht zu einem signifikant anderen Quotienten kommen.

Aber die territorialen Zuständigkeitsbezirke würden sich bei gleichbleibender Zahl der zu versorgenden Mitglieder in ländlichen Räumen noch einmal deutlich vergrößern. Wie wird diese räumliche Ausweitung pastoraler Zuständigkeit zu gestalten sein?

Ein Rad kann man nicht alleine drehen, ohne dass sich das Uhrwerk gemeindlicher Existenz an vielen Stellen verdreht. Bisher kurbeln wir vorrangig am Rad der Fusion. Warum nutzen wir nicht die Möglichkeiten, die wir längst haben? Modelle der Kirchenkreisanstellung der Pastorenschaft, wie im Kirchenkreis Lüchow-Dannenberg, drehen an einem anderen Rad. Ich bin gespannt, mit welchen Konsequenzen. Welche Räder drehen sich noch: Haupt- und Ehrenamt in der Leitung, multiprofessionelle Teams, Veränderung des Grundauftrags in der Versorgung von Kirchengemeinden unter Beibehaltung ihrer Selbstständigkeit. Wir brauchen deutlich mehr Innovationspotenzial im Verhältnis Gemeindepfarramt – Kirchengemeinde. Nur die Reduktion der Gemeindezahl durch Fusion oder Kooperation wird kein Mittel der Zukunft sein, weder für die Pastorinnen und Pastoren noch für die Gemeinden.

Neben der Kollegenschaft im gemeindlichen Dienst wird es auch zukünftig Fachexpertise geben müssen, die aufgrund ihrer Komplexität und Kenntnis nicht nebenbei erbracht werden kann. Die Braunschweiger Landeskirche hat gerade noch einmal eine Proportion beschrieben von 1:6 für das Verhältnis von Geistlichen im funktionalen Dienst zum gemeindlichen Dienst. Das ist interessant.

Ich würde es für unsere Kirche aber gern noch erweitern und schauen, welche Beauftragungen nicht nur im weiteren, sondern auch im engeren Sinne der Gemeindearbeit dienen. Es wäre eine Chance, auch für die geistliche Profilierung im Funktionspfarramt, wenn es verpflichtend in jeder Dienstanweisung für ordinierte Geistliche in einem außergemeindlichen
Dienstverhältnis gelten würde, im Rahmen von regelmäßigen Gottesdiensten oder Amtshandlungen im Kirchenkreis tätig zu sein. Die Zuordnung zu einem Konvent oder die Dienstaufsicht bei einem Superintendenten oder einer Superintendentin reichen hier nicht.

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