Revision gegen Urteil im Auschwitz-Prozess
Nach zwei Anwälten von Nebenklägern haben jetzt auch die Verteidiger von Oskar Gröning Revision gegen das Urteil im Lüneburger Auschwitz-Prozess eingelegt. Nach ihrer Auffassung könnte ihr 94-jähriger Mandant doch noch davon profitieren, dass er in früheren Verfahren gegen andere SS-Leute als Zeuge ausgesagt hat, sagte der hannoversche Rechtsanwalt Hans Holtermann dem epd.
Strafmildernd könne sich zudem eine unrechtsmäßige Verfahrensverzögerung auswirken. „Das ist das, was wir nach derzeitigem Stand genau prüfen werden“, sagte Holtermann. Gröning war bereits 1978 als Beschuldigter vernommen, aber zunächst nie angeklagt worden. Während des Lüneburger Prozesses hatten die Verteidiger darauf plädiert, den früheren SS-Mann freizusprechen oder ihm zumindest eine Haft zu ersparen.
Das Lüneburger Landgericht hatte Gröning am 15. Juli 2015 wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Es befand den früheren Buchhalter von Auschwitz für schuldig, durch seine Tätigkeit in dem Lager den fabrikmäßig organisierten Massenmord an ungarischen Juden unterstützt zu haben.