Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers bietet Ihnen nachfolgend freie Stellen für Diakone und Diakoninnen.
Eine Bewerbung erfolgt direkt bei den in der Ausschreibung angegebenen Anstellungsträgern (Kirchengemeinden, Kirchenkreisen, diakonischen und anderen Einrichtungen).
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie sich auf die ausgeschriebene Stelle bewerben können, nehmen Sie bitte direkten Kontakt mit Herrn Stüven auf (siehe rechts), der Ihnen über die Anstellungsvoraussetzungen Auskunft geben kann und im Auftrag der Landeskirche die Anstellungsvoraussetzungen vor Abschluss eines Dienstvertrages prüft. Zur Beratung steht Ihnen außerdem die Beauftragte für Diakone und Diakoninnen Frau Inga Rohoff zur Verfügung (siehe rechts).
Als Diakon oder Diakonin kann in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers angestellt werden, wer eine nach § 3 der Diakonenverordnung anerkannte Ausbildung absolviert hat, Mitglied in einer Gliedkirche der EKD ist und zum Diakon oder zur Diakonin eingesegnet worden ist.
Der Ausschreibungstext der freien Stelle liegt in der Verantwortung des Anstellungsträgers. Nachfragen dazu sollten Sie deshalb direkt an den Anstellungsträger richten.