Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.landeskirche-hannovers.de sowie die von der Evangelischen Medienarbeit technisch betriebenen Webseiten in der Landeskirche Hannovers. In diesem Zuge wird auf das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) reagiert. Dies ist ein deutsches Gesetz, das die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, EAA) umsetzt.
Für die Umsetzung technischer Barrierefreiheit orientieren wir uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Dies sind internationale Richtlinien, die beschreiben, wie Webseiten und digitale Tools so gestaltet werden, dass sie für möglichst viele Menschen zugänglich sind – insbesondere für Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen.
Die vier Grundprinzipien der WCAG
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Wahrnehmbar
Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein (z. B. für Seh- oder Hörbehinderte). -
Bedienbar
Webseiten und Tools müssen ohne Maus, also z. B. nur mit der Tastatur, nutzbar sein. -
Verständlich
Inhalte und Funktionen müssen klar und einfach sein. -
Robust
Inhalte müssen mit verschiedenen Geräten und Hilfsmitteln (z. B. Screenreadern) funktionieren.
Quelle: w3.org
Schritte zum Erreichen von technischer Barrierefreiheit auf der Internetseite der Landeskirche
Die Anforderungen und Einstufung zur Barrierefreiheit ergeben sich aus
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2
Alle Systeme werden aktuell auf Grundlage der WCAG 2.2 geprüft.
An dieser Stelle werden nach Prüfung die Inhalte dargestellt, die noch nicht barrierefrei sind sowie die Maßnahmen zur Behebung der noch nicht barrierefreien Mängel
Stand der Erklärung: Juni 2025