
Aktuelle Hygiene-Empfehlungen und Hinweise für Kirchengemeinden, Kirchenkreise und kirchliche Einrichtungen während der Corona-Pandemie.
Aktuelle Hygiene-Empfehlungen und Hinweise für Kirchengemeinden, Kirchenkreise und kirchliche Einrichtungen während der Corona-Pandemie.
Die Hygiene-Empfehlungen für die Kirchen der Konföderation wurden an die niedersächsische Corona-Verordnung angepasst, die am 03. April 2022 in Kraft getreten ist. Mit der neuen Verordnung zum 29. April 2022 sind keine Änderungen hinzugekommen.
Bausteine für ein Hygienekonzept für Verwaltungsstellen unter den Bedingungen der Corona-Pandemie zum Download (20.03.2022).
Arbeitsrechtliche Fragen zu Impf- und Genesenenstatus und zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht (22.02.2022).
Die Verordnung und die Hinweise für die Arbeit von Leitungsgremien und digital tagende Kirchenkreissynoden wurden angepasst.
Raumlufthygiene in Zeiten von Corona: Handlungshilfe zum Thema RLT-Anlagen und mobile Luftreinigungsgeräte, Überprüfung der Lüftungsflächen sowie Variantenübersicht Lüftung.
Am 02. April 2022 ist die neueste Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung veröffentlicht worden, die am 03. April 2022 in Kraft getreten ist. Mit der neuen Verordnung zum 29. April 2022 sind keine für kirchliches Leben relevanten Änderungen hinzugekommen.
Darüber hinaus wirken sich das Infektionsschutzgesetz des Bundes und die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes in ihrer jeweils letzten Fassung auf kirchliches Handeln aus.
In Abstimmung mit den Kirchen der Konföderation hat die Landeskirche die Tabelle mit Hygiene-Empfehlungen für diesen Zeitraum den aktuellen Verordnungen und Gesetzen angepasst.
Grundsätzlich gelten für alle Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Einrichtungen die Vorgaben und die Empfehlungen der staatlichen und kommunalen Behörden, dabei sind im Blick auf die jeweils geltende Stufe der 7-Tage-Inzidenz insbesondere die Allgemeinverfügungen der Landkreise und kreisfreien Städte zu beachten. Konkrete Entscheidungen treffen Pfarramt und Kirchenvorstand, Kirchenkreisvorstand und die Leitungen der Einrichtungen.
Ziel kirchlicher Arbeit ist es, für die Menschen da und als Kirche präsent zu sein, wie es die niedersächsischen Bischöfe in ihrer Erklärung vom 26.10.2020 formuliert haben.
Sollte es Rückfragen oder Beratungsbedarf zur Anmeldung und Genehmigung von Gottesdiensten oder rund um das Thema Hygienekonzepte geben, steht Ihnen Simone Ernst, Eventmanagerin und Hygienebeauftragte für Events, Kultur und Messen, und Stefan Riepe, Fachplaner für Besuchersicherheit und Hygienebeauftragter für Veranstaltungen, gerne per E-Mail an simone.ernst@evlka.de bzw. stefan.riepe@evlka.de zur Verfügung.
Gewählte Gremien von Körperschaften des öffentlichen Rechts können Sitzungen durchführen, wenn die bekannten Abstands- und Hygienevorgaben erfüllt werden. Das bedeutet, dass Kirchenvorstands- und Kirchenkreisvorstandsitzungen sowie Kirchenkreissynoden stattfinden können. Wir empfehlen allerdings weiterhin, diese Zusammenkünfte auf das Notwendigste zu beschränken.
Für das Jahr 2022 gelten die folgenden Änderungen:
Tipp: Die Landeskirche bietet unter der Adresse https://www.konferenz-e.de ein System zur Durchführung von datengeschützten Videokonferenzen an. Anleitung: https://hilfe.konferenz-e.de.
Bei arbeits-, dienst- und tarifrechtlichen Fragestellungen orientieren wir uns an den Hinweisen des Landes Niedersachsen zum Umgang mit dem Corona-Virus: