Beratung und Unterstützung

Allgemeine Beratungs- und Hilfsangebote

Die christlichen Kirchen in Niedersachsen betreiben in der Corona-Krise eine Seelsorge-Hotline in Zusammenarbeit mit dem NDR. Unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1112017 stehen dabei täglich zwischen 14 Uhr und 20 Uhr Seelsorgerinnen und Seelsorger für Gespräche zur Verfügung. Das Angebot soll einsamen, kranken und trauernden Menschen die Möglichkeit bieten, mit qualifizierten Seelsorgerinnen und Seelsorgern zu sprechen und so in der Corona-Krise durch die Kirchen Unterstützung und Zuspruch zu erfahren. 

Zur Internetseite der Seelsorge-Hotline

Jeden Tag gibt es 24 Stunden Trost und Zuwendung unter den gebührenfreien Telefonnummern 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222. Im Internet gibt es dazu auch eine Chat- und Mailberatung.

Zur Internetseite der Telefonseelsorge

Die Chatseelsorge hat aufgrund der aktuellen Situation ihre Seelsorgezeiten erweitert: Mo, Mi, Fr 20 - 22 Uhr, Di, Do und Sa 12 - 14 Uhr und Sonntag 10 - 12 Uhr.

Zur Chatseelsorge

Hilfsangebote für Familien und Frauen

Die Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus  wie Ausgehbeschränkungen, Sorgen um die Gesundheit, Existenzängste und das Zusammenleben auf engstem Raum können zu Spannungen in den häuslichen Gemeinschaften führen. Beratungs- und Hilfsangebote finden Sie hier aufgelistet.

Das bundesweite Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" unterstützt Frauen in Not rund um die Uhr, anonym und in 18 Sprachen. Die Rufnummer lautet: 08000 116 016. Es ist bundesweit das einzige Angebot, das Betroffenen rund um die Uhr zur Seite steht. Die speziell ausgebildeten Beraterinnen vermitteln Betroffene auf Wunsch auch an Beratungsstellen und Frauenhäuser.

Hilfe wird auch über die Internetseite angeboten.

Für Schwangere gibt es das Hilfsangebot „Schwangere in Not“. Unter derkostenfreien Rufnummer 0800 40 40 020 bietet das Hilfetelefon eine vertrauliche und anonyme Erstberatung zu allen Fragen rund um das Thema Schwangerschaft. Es gibt auch eine fremdsprachige Beratung.

Sonderinformationen und Hinweise für ihre Frauenhäuser im Umgang mit COVID-19 haben die Frauenhauskoordinierung und die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser zusammengestellt.

Zur Übersicht

Das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ fördert Maßnahmen zum Aus-, Um- und Neubau sowie zum Erwerb oder der Sanierung von Unterstützungseinrichtungen und möchte dies in der aktuellen Situation. In der aktuellen Situation sollen möglichst viele Anträge bewilligt werden. Antragsfristen sind der 30.06.2020, 15.09.2020 und 31.03.2021.

Weitere Informationen

Die "Nummer gegen Kummer" bietet Telefonberatung für Kinder, Jugendliche und Eltern. Das Kinder- und Jugendtelefon ist unter 116111 zu erreichen – von Montag bis Samstag jeweils von 14 bis 20 Uhr.

Darüber hinaus gibt es ein spezielles Hilfsangebot für Eltern. Das Elterntelefon wendet sich an Mütter und Väter, die sich unkompliziert und anonym konkrete Tipps geben lassen möchten. Die Rufnummer lautet 0800 111 0550, zu erreichen montags bis freitags von 9 bis 11 Uhr und dienstags und donnerstags von 17 bis 19 Uhr.

Ein besonders sensibles Thema ist Missbrauch. Hierzu gibt es ein eigenes Hilfetelefon „Sexueller Missbrauch“. Die Nummer lautet: 0800 22 55 530: montags, mittwochs und freitags von 9 bis 14 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 15 bis 20 Uhr. Das Telefon ist bundesweit kostenfrei und anonym zu erreichen.

Für Jugendliche gibt es zusätzlich ein Online-Beratungsangebot.

Zum Angebot "save me online"
  • Schutzmechanismen nach dem Gewaltschutzgesetz kennen und nutzen: In der aktuellen Situation sollten alle rechtlichen Möglichkeiten genutzt werden, den Täter aus der Wohnung zu verweisen, um Frauen und Kinder zu schützen. Auch die Polizei kann eine gewalttätige Person aus der Wohnung verweisen und soweit landesrechtlich bestimmt eine solche polizeiliche Wegweisung für mehrere Tage aussprechen.
  • Im Sozialschutz-Hilfspaket der Bundesregierung sind im Kontext der Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 Instrumente enthalten, mit denen ausdrücklich auch für Gewaltschutzeinrichtungen Auffangmöglichkeiten geschaffen werden. Dazu gehören Frauenhäuser und Fachberatungsstellen, die in einem Rechtsverhältnis zu Leistungsträgern des SGB stehen.