Die Klosterkammer Hannover ist eine Sonderbehörde zur Pflege von früheren Kirchengütern unter Rechtsaufsicht des Landes Niedersachsen. Sie verwaltet unabhängig ein Stiftungsvermögen aus ehemals kirchlichem Besitz, der in der Reformationszeit säkularisiert wurde. Dazu gehören unter anderem 20 Klöster, 43 Kirchen und rund 12.000 Kunstgegenstände. Im Blick auf ihre Größe, Geschichte und Struktur ist die Klosterkammer bundesweit einzigartig.
Mit rund 38.000 Hektar Fläche, darunter viel Wald, ist sie der größte nichtstaatliche Grundbesitzer in Niedersachsen. Mit rund 16.500 Erbpacht-Verträgen ist sie zudem der größte Verwalter von Erbbaurechten in Deutschland. Ihre rund 800 Gebäude sind überwiegend hochrangige Kulturdenkmäler, die aus den Erträgen von vier öffentlich-rechtlichen Stiftungen erhalten werden.
Den Grundstock für die Klosterkammer legte die Reformationsfürstin Elisabeth von Calenberg-Göttingen (1510-1558) im Jahr 1542. Mit einer Klosterordnung gab sie den entscheidenden Impuls dafür, dass die ehemals geistlichen Güter erhalten blieben und bis heute getrennt vom Staatsvermögen verwaltet werden. Als Verwaltungsbehörde wurde die Kammer am 8. Mai 1818 vom hannoverschen Prinzregenten Georg (1762-1830) gegründet, dem späteren König Georg IV. Später wurden ihr weitere Stiftungsvermögen übertragen.
Mit rund drei Millionen Euro Fördermitteln fördert die Klosterkammer pro Jahr etwa 200 kirchliche, soziale und bildungsbezogene Projekte. In elf Klöstern und vier Stiften im Verwaltungsbereich der Klosterkammer, vor allem rund um Hannover und in der Lüneburger Heide, leben bis heute kleine Konvente evangelischer Frauen.
epd-Landesdienst Niedersachsen-Bremen