Klimaschutzgesetz verabschiedet

Eine männlich lesbare Person sitzt und schreibt, im Hintergrund weitere Personen, die zuhören

Mit großer Mehrheit hat die hannoversche Landessynode heute ein Klimaschutzgesetz verabschiedet. Bis Ende 2035 soll gewährleistet werden, dass im Vergleich zum Basisjahr 2023 die Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) um 80 Prozent gesenkt werden. Danach sollen die THG-Emissionen jährlich um zwei Prozent reduziert werden, so dass mit Ende des Jahres 2045 die Treibhausgasneutralität in der gesamten Landeskirche erreicht ist.

Für den Umwelt- und Bauausschuss hatte zuvor dessen Vorsitzende Dr. Bettina Siegmund (Sprengel Ostfriesland-Ems) das Gesetz eingebracht. Sie verwies darauf, dass mit der Bewahrung der Schöpfung und der Transformation hin zur Klimaneutralität die Glaubwürdigkeit der Kirche auf dem Spiel stehe. „Die Schöpfung zu bewahren ist essenziell für uns als Kirche. Das Klimaschutzgesetz ist eine Leitplanke auf unserem Weg zur Klimaneutralität." Es sei ambitioniert, die genannten Ziele und Fristen einzuhalten, aber nicht unmöglich. Die nötige Datenerfassung könne unmittelbar erfolgen, so Siegmund: „Ein Gesetz allein schafft allerdings noch keine Veränderung. Es ist inhaltliches Engagement gefragt, Werbung für den Klimaschutz und am besten eine begleitende Kampagne der Landeskirche für den Klimaschutz.“

Konkret sieht das Gesetz vor, ein Solarkataster zu erstellen, mit dem die Eignung zur Erzeugung von Solarenergie auf kirchlichen Gebäuden erhoben wird. Der Energieverbrauch soll vermindert und die Energieeffizienz gesteigert werden. Fossile Energieträger sollen durch erneuerbare ersetzt werden. Ein Konzept für das Klimaschutzmanagement auf allen Ebenen soll bis Ende 2024 erstellt werden, in denen Maßnahmen in den Bereichen Energiemanagement, Mobilitätsmanagement, nachhaltige Bewirtschaftung von Kirchenland und Produktion von regional erzeugtem Strom kontinuierlich überprüft und angepasst werden.

In der Aussprache zum Gesetzesentwurf dankten die Synodalen Cordula Schmid-Waßmuth (Sprengel Hannover) und Ruben Grüssing (Sprengel Ostfriesland-Ems) Dr. Siegmund und dem Ausschuss für die „unglaubliche Arbeit“, die sie geleistet hätten, um dieses Gesetz auf den Weg zu bringen.

Ulf Thiele (Sprengel Ostfriesland-Ems) wies darauf hin, dass das Gesetz einen „Instrumentenkasten für die Kirchenkreise“ zur Verfügung stelle. Es sei aber auch nötig, den Kirchenkreisen und -gemeinden „Hilfestellungen zur Umsetzung zu geben“.

Rainer Müller-Brandes (Sprengel Hannover) sagte: „Ja, ich will dieses Gesetz. Aber die finanziellen Mittel für die Umsetzung sind nicht vorhanden.“ Es sei auch nicht klar, wer die Konzepte schreibe und die Machbarkeitsstudien verfasse.

Gabriele Furche (Sprengel Stade) verwies ebenfalls darauf, dass die Umsetzung des Gesetzes „ganz viel Arbeit“ machen werde. Der Verwaltungsaufwand in den Kirchenämtern sei groß und es müsse durch Musterkonzepte der Landeskirche noch deutlicher werden, was Ehrenamtliche wie zu leisten hätten.

Reinhard Benhöfer, Referent für Umwelt- und Klimaschutz im Haus kirchlicher Dienste (HkD), wies auf die staatliche Gesetzeslage hin, nach der bis 2045 alle Gebäude klimaneutralisiert sein müssen. „Change by design, not by desaster“ sei daher wichtig und nötig. Für die Umsetzung des kirchlichen Klimaschutzgesetzes seien fünf Mitarbeitende im HkD zuständig und könnten sofort für Beratungen angefordert werden. „Heute haben wir zudem die Musterkonzepte freigeschaltet. Es ist eine Vorlage, die auch in aller Freiheit vor Ort verändert werden kann.“

EMA