Hilfe für Geflüchtete

Gottes Zusage, mit denen zu sein, die fliehen und eine neue Heimat suchen müssen, ist eine ständige Herausforderung an uns Christinnen und Christen.

Wenn ein Fremdling bei euch wohnt in eurem Lande, den sollt ihr nicht bedrücken. Er soll bei euch wohnen wie ein Einheimischer unter euch, und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. Ich bin der HERR, euer Gott. (3. Mose 19,33-34)

Das Schicksal von Menschen, die bei uns Zuflucht suchen, berührt unseren Glauben. Denn die biblischen Erzählungen von Abraham und Mose, von Jakob und Noomi, von Maria und Josef sind Geschichten von Geflüchteten. Dass in der Bibel immer wieder aufgefordert wird, gastfrei zu sein und Fremde zu beherbergen, deutet an, wie schwer wir Menschen uns mit Gastfreundschaft tun. Angesichts der Menschen, die innerhalb und außerhalb Europas auf der Flucht sind, ist der Umgang mit geflüchteten Menschen eine Nagelprobe für die Glaubwürdigkeit unserer Kirche und unserer Wertegemeinschaft insgesamt.

Seit 2015 sind die evangelischen Kirchen in Niedersachsen Gründungsmitglied des Bündnisses Niedersachsen packt an: Gemeinsam mit dem Land Niedersachsen und weiteren zivilgesellschaftlichen Partnerinnen und Partnern setzt sich die Landeskirche dafür ein, geflüchteten Menschen hier in Niedersachsen Perspektiven für eine gelungene Integration zu eröffnen.

Die Landeskirche verfügt gemeinsam mit der Diakonie über ein großes Netzwerk von Beratungsstellen und Initiativen. Ziel ist es einerseits, geflüchteten Menschen das Ankommen in Niedersachsen zu erleichtern und sie bei der Suche nach einer Unterkunft, bei Behördengängen, der Integration von Kindern und Jugendlichen in KiTas und Schulen zu unterstützen. Im Anschluss geht es verstärkt darum, mit Qualifizierungsangeboten oder Sprachkursen geflüchteten Menschen wirkliche Integration zu ermöglichen.

Dazu hat die Landeskirche sowohl in den Jahren 2015 und 2016 wie auch nach dem Beginn des russischen Angriffskrieges finanzielle Unterstützung bereitgestellt, um Integrationsangebote für geflüchtete Menschen auf den Weg zu bringen. Die zur Verfügung gestellten Gelder sind zusätzliche Mittel, sodass andere soziale Angebote unverändert weiter laufen.

Ebenso wichtig ist das Engagement von Ehrenamtlichen, die bei Angeboten wie Willkommenscafés, Sprachkursen, Pat*innen-Projekten, Kleiderkammern u.ä. mitarbeiten.

Die Landeskirche fördert über ihre Partnerkirchen auch zahlreiche Projekte für Geflüchtete außerhalb Deutschlands. Dabei sind u.a. Initiativen in Südafrika, in Äthiopien, in der Ukraine oder im Libanon.

In einzelnen Fällen kommt es vor, dass Kirchengemeinden Menschen, die von Abschiebung bedroht sind, vorübergehend in kirchlichen Räumen aufnehmen. Die Gewährung eines 'Kirchenasyls' ist oft die letzte Möglichkeit, um in einem konkreten Einzelfall für die Geflüchteten Menschenrechtsverletzungen vermeiden, eine drohende Gefahr für Leib und Leben im Rückkehrland abwenden oder Rechtsmittel ausschöpfen zu helfen. Nach dem im Bereich der EU geltenden „Dublin-Abkommen“ geht es in den allermeisten Fällen um eine Rücküberstellung in den Ersteinreisestaat, nicht um eine Abschiebung ins Herkunftsland. Dennoch kann es auch innerhalb von Europa zu unzumutbaren Härten kommen. Für eine Beratung zu Chancen und Risiken eines ‚Kirchenasyls‘ im konkreten Einzelfall sowie für die Begleitung durch das mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verabredete ‚Dossierverfahren‘ können sich Kirchengemeinden an die zuständige Ansprechperson im Landeskirchenamt wenden.


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