Bericht der Gleichstellungsbeauftragten

Eine weblich lesbare Person steht an einem Rednerpult und spricht

Das Gleichberechtigungsgesetz braucht ein Update - das ist einer der zentralen Punkte des Berichts der Gleichstellungsbeauftragten. Für die kurzfristig erkrankte Leiterin der Fachstelle Sexualisierte Gewalt, Dr. Karoline Läger-Reinbold, stellte Mareike Dee den Bericht vor. Sie ist in der Fachstelle, die seit 2021 mit der Fachstelle Gleichberechtigung verknüpft ist, verantwortlich für den Bereich Prävention und Aufarbeitung.

Aus dem Bericht von Läger-Reinbold nannte sie fünf zentrale Aussagen:
„Gleichstellung ist sowohl im Grundgesetz als auch in unserer Kirchenverfassung fest verankert und das ist alles andere als banal.“ Was für uns selbstverständlich scheint, sei für sehr viele ein hohes schützenswertes Rechtsgut, wie der Blick auf viele andere Erdteile lehre. Als gemeinsamer Auftrag müsse dieser Sachverhalt uns allen immer wieder ins Bewusstsein gerufen werden. 

„Wir brauchen Konzepte für gute Leitung.“ Laut Statistik fehlten Frauen vor allem in der mittleren Leitungsebene (Superintendentinnen). Das liege an der doppelten Drucksituation von oben und unten. Ein entscheidender Hinderungsgrund sei zudem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dazu gebe es durchaus positive, berichtenswerte Modelle. Hier plädiere Läger-Reinbold für mehr Experimentierfreude, zitierte Mareike Dee die Leiterin der Fachstelle. An diesem Thema hänge nicht zuletzt auch die Attraktivität der Kirche als Arbeitgeberin.

„Das Gleichberechtigungsgesetz braucht ein Update.“ Hier erhoffe sich Läger-Reinbold ein klares Signal aus der Synode. Beispielhaft für den Anpassungsbedarf nennt Läger-Reinbolds Bericht die fehlende dritte Rubrik (divers) bei der Abfrage des Geschlechtes, die nach dem neuen Personenstandsgesetz längst möglich sei.

„Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit gehören zusammen.“ Der Nachholbedarf der Kirche sei im Blick auf queere Themen groß. Das Verhältnis von Gleichstellung, Frauen- und Männerarbeit sowie von geschlechtersensibler Seelsorge und Gemeindearbeit sei neu zu bestimmen, zitierte Dee. In diesem Zusammenhang mahne Karoline Läger-Reinbold auch einen kritischen Blick auf bestehende Dokumente und Formulare innerhalb der Kirche an – auch mit der Frage, wo und ob Abfragen der Geschlechtszugehörigkeit zwingend erforderlich seien.

„Lassen Sie uns das nicht unterschätzen“, fordert Läger-Reinbold mit Blick auf das Thema „Prävention, Intervention, Hilfen und Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt“. Sie sei froh über die großen Fortschritte, abgeschlossen sei der Prozess indes noch lange nicht. „Wenn im Januar die Ergebnisse der ForuM-Studie veröffentlicht sind, werden wir noch einmal sehr viel darüber lernen, was in der Vergangenheit versäumt wurde und in Zukunft besser gemacht werden muss.“ Mit der anstehenden gemeinsamen Erklärung der EKD mit der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung und der Einrichtung der Regionalen Aufarbeitungskommission komme man einen weiteren wichtigen Schritt voran.

Aussprache

Die Synodalen Daniel Aldag (Sprengel Ostfriesland-Ems), Dr. Fritz Hasselhorn (Sprengel Osnabrück) und Kea Irmer (Sprengel Ostfriesland-Ems) regten in der Aussprache zum Bericht die Novellierung des Gleichberechtigungsgesetzes im Hinblick auf Förderung der Geschlechterdiversität an. Das Landeskirchenamt wird gebeten, bis spätestens zur XII. Tagung der Landessynode im Mai 2025 einen Entwurf für ein Kirchengesetz zur Änderung des Gleichberechtigungsgesetzes vorzulegen. Darüber hinaus möge das Landeskirchenamt prüfen, ob die Mittel für die Gleichstellungsarbeit in den Kirchenkreisen ausreichend sind. Das Landeskirchenamt soll zudem prüfen, welche Abfragen nach geschlechtlicher Identität auf kirchlichen Formularen und Urkunden nötig sind, und die Änderung aller anderen Dokumente in die Wege leiten. Eine analoge Vorgehensweise soll auf Gemeinde- und Kirchenkreisebene angestoßen werden. Den entsprechenden Anträgen der Synodalen stimmte die Synode zu.